Neustadt – Am 08.11.2021, gegen 07:45 Uhr, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung des PK Neustadt einen PKW VW in der Bunsenstraße. Hierbei stellte sich heraus, dass der 21–jährige Fahrzeugführer unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Ein Urin–Vortest fiel positiv auf THC (Wirkstoff von Cannabis) aus. Dem 21–jährigen wurde auf der hiesigen Wache eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Am selben Tag, gegen 13:40 Uhr, wurde im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung in der
Lindenstraße Ecke Marschstraße ein 23–jähriger Audi–Fahrer angehalten, da er zu schnell unterwegs war. Aufgrund körperlicher Auffälligkeiten ergab sich der dringende Verdacht, dass auch dieser Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss stand. Da er die Durchführung eines Urintests verweigerte, ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an, die nun auf sämtliche gängigen Betäubungsmittel untersucht wird. Auch dem 23–jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Gegen beide Männer wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Führens eines KFZ unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet.
Bereits am 07.11.2021, gegen 14:45 Uhr, meldete eine aufmerksame Zeugin, dass ein PKW VW in der Walter–Gropius–Straße gegen eine Straßenlaterne gefahren sei. Der Fahrzeugführer habe sich anschließend mit dem KFZ unerlaubt vom Unfallort entfernt. Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung konnte der genannte PKW mit einem frischen Unfallschaden im Frontbereich durch eine Funkstreifenwagenbesatzung im Tilsiter Weg festgestellt und angehalten werden. Es stellte sich heraus, dass der 60–jährige Fahrzeugführer unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Ein Alcotest ergab einen Wert von 2,81 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen; der Führerschein wurde zum Zwecke der Vorbereitung der richterlichen Entziehung beschlagnahmt.
Gegen den 60–jährigen wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten
Entfernens vom Unfallort ermittelt. Der Gesamtschaden wird auf 1200 EUR geschätzt.
NCN/CU