AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Werbetreibenden (nachfolgend jeweils „Kunden”) und Garbsen-City-News, Auf der Heide 31, 30823 Garbsen (nachfolgend jeweils „GCN“ gennant). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn GCN diesen nicht explizit widerspricht.
1.2 Diese AGB gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den Webseiten von GCN. GCN und Kunde werden die konkrete Onlinewerbung in einem Vertrag vereinbaren, dem diese AGB zugrunde liegen.

§ 2 Vertragsschluss

    1. Ein Vertrag über Onlinewerbung zwischen GCN und dem Kunden kommt ausschließlich durch Bestellung eines Anzeigenauftrags per E-Mail oder persönlich zustande.
      2.2 Der konkrete Umfang der Onlinewerbung, insbesondere die Werbeform, die Werbeplatzierung sowie der Werbezeitraum ergeben sich aus dem Vertrag. Soweit die Regelungen eines solchen Vertrages von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen des Vertrages vor.
      2.3 Tritt als Kunde eine Werbeagentur auf, wird GCN den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn die Werbeagentur den Werbetreibenden, der die Werbung bei GCN schaltet, namentlich benennt. GCN ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis über ihre Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Werbetreibenden zu verlangen.

§ 3 Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde wird GCN das Werbemittel vor Veröffentlichung auf GCN zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die administrativen und technischen Anforderungen an Online-Werbemittel auf GCN berücksichtigen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die vom Werbemittel aus verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrages abrufbar zu halten.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, GCN unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter gleich welcher Art beeinträchtigt oder verletzt.
3.4 Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies GCN unverzüglich mitteilen.
3.5 Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche GCN aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.

§ 4 Durchführung des Vertrags

4.1 GCN hat die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über seine Webseiten.
4.2 Für die operative Abstimmung benennen die Vertragsparteien jeweils eine verantwortliche Person.
4.3 GCN ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen.
4.4 GCN ist berechtigt, ein Werbemittel, welches nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort “Anzeige” als solches zu kennzeichnen bzw. das Werbemittel vom redaktionellen Inhalt der Webseite räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
4.5 GCN verpflichtet sich, das Werbemittel während des vereinbarten Zeitraums bzw. bis zum Erreichen der vereinbarten Medialeistung in den Werberaum einzustellen. Im Falle der Unterlieferung wird GCN – soweit möglich und angemessen – eine Nachlieferung entsprechend der mit den Kunden vereinbarten Ad-Impressions vornehmen. Die Nachlieferung wird grundsätzlich im Anschluss an den ursprünglich vereinbarten Werbezeitraum abgewickelt. Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Kunden bzw. von GCN gemessenen Medialeistung sind die von GCN ermittelten Zahlen maßgebend.
4.6 GCN ist berechtigt, das Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes umzuplatzieren, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird.
4.7 Wenn Verträge nicht oder nur falsch durchgeführt werden können, weil die Werbemittel vom Kunden nicht rechtzeitig bzw. mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt worden sind, werden die jeweils gebuchten Ad-Impressions unabhängig davon in Rechnung gestellt.

§ 5 Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung

5.1 GCN ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Werbemittel zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung des Werbemittels GCN aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
5.2 Auch während der Platzierung des Werbemittels ist GCN jederzeit berechtigt, das Werbemittel unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel bzw. die verlinkte Zielseite gegen geltendes Recht verstoßen bzw. Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist.
5.3 GCN wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn GCN Maßnahmen nach Ziffer 5.1 oder 5.2 unternommen hat.
5.4 Im Falle der Ziffer 5.1 steht es dem Kunden frei, GCN ein neues bzw. ein verändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Im Falle der Ziffer 5.2 wird der Kunde unverzüglich entweder den rechtmäßigen Zustand des Werbemittels bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein anderes Werbemittel oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen.
5.6 GCN wird die gemäß Ziffer 5.2 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Kunde GCN nachweist, dass entweder der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt oder der bestehende Zustand rechtmäßig ist.
5.7 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung nach § 10 bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß § 5 unberührt.

§ 6 Rechteeinräumung

6.1 Der Kunde räumt GCN ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein.
6.2 Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist. Dieses umfasst auch das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.
6.3 Der Kunde räumt GCN das Recht ein, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Forschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten.

§ 7 Garantie, Freistellung

7.1 Der Kunde garantiert, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein.
7.2 Insbesondere garantiert der Kunde:

(a) über die im Rahmen von § 7 eingeräumten Rechte und gewährten Rechtspositionen zu verfügen, einschließlich urheberrechtlicher Nutzungsrechte sowie Rechten an Datenbanken oder wesentlichen Teilen von Datenbanken und insbesondere im Verhältnis zu Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechtes sowie Verwertungsgesellschaften,

(b) von vorgenannten Rechteinhabern oder sonstigen Berechtigten an den Werbemitteln, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, alle Rechtserklärungen und sonstigen Mitwirkungsakte (einschließlich Zustimmungen und Verzichte auf Rechte oder auf die Ausübung von Rechten) eingeholt zu haben, welche zur uneingeschränkten Nutzung der Werbemittel nach diesem Vertrag erforderlich sind,

7.3 Der Kunde garantiert, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel sowie etwaige verlinkte Zielseiten weder gegen geltendes Recht verstoßen noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die Werbemittel, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder sonstige Rechte verletzen, noch wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass das Werbemittel so ausgestattet ist, dass

  • nicht der Eindruck einer Windows-Systemmeldung entstehen kann,
  • das Werbemittel als Werbung klar erkennbar ist und jegliche Irreführung über den Werbezweck des Werbemittels ausgeschlossen ist,
  • jegliche gestalterischen Funktionselemente (z. B. Suchmasken, Pop-up-Menüs, Auswahlboxen etc.) auch tatsächlich aktivierbar sind,
  • die Werbung keine Viren, Würmer, Trojaner oder andere Schadprogramme enthält, die geeignet sind, auf andere Computerprogramme oder Daten zuzugreifen und diese zu ändern, zu löschen oder zu beschädigen

7.4 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Webseiten von GCN gewinnen oder sammeln, garantiert der Kunde, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
7.5 Setzt der Kunde für die Schaltung von Werbemitteln auf den Webseiten von GCN Systeme eines Dritten ein, garantiert er, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
7.6 Machen Dritte, einschließlich staatlicher Institutionen, Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die darauf beruhen, dass gegen die vorstehenden Garantien nach § 7 verstoßen wurde, so wird der Kunde GCN von allen etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen und Schäden (einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung) freistellen und schadlos halten und GCN bei der Rechtsverteidigung alle notwendigen Unterstützungen bieten.

§ 9 Gewährleistung

9.1 GCN wird das Werbemittel während der Dauer des Vertrags gemäß dessen Regelungen platzieren und die betroffenen Webseiten im Rahmen des jeweiligen technischen Stands verfügbar halten.
9.2 Bleibt die Leistung von GCN während der Dauer des Vertrags hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Kunde zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
9.3 Im Falle von Ziffer 4.5 findet vorstehende Ziffer 9.2 keine Anwendung.
9.4 Das Recht des Kunden, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen oder zu kündigen, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 10 Haftung

    1. GCN, einschließlich deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
      10.2 GCN haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

§ 11 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

11.1 Maßgeblich sind die in dem Vertrag genannten Preise.
11.2 Die monatlichen Beträge sind nach Erhalt der Rechnung sofort zu zahlen.
11.3 Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist GCN vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.
11.4 Die Aufrechung ist dem Kunden nur mit

  • unbestrittenen oder
  • rechtskräftig festgestellten oder
  • bestrittenen aber entscheidungsreifen oder
  • mit einer verjährten aber nach § 215 BGB zulässig aufrechenbaren

Gegenforderungen gestattet.

§ 12 Vertraulichkeit

12.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und über die Beendigung des Vertrags hinaus.
12.2 Etwaige, den Angeboten von GCN zu Grunde liegende Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere nicht in dieser noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben, noch von dem Kunden außerhalb eines Werbeauftrags zwischen dem Kunden und GCN für eigene Zwecke genutzt werden.
12.3 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Zusammenarbeit zwischen Kunde und GCN bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch GCN. Dies gilt entsprechend für Logoveröffentlichungen für von GCN gelieferte Logos.

§ 13 Datenschutz

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses einzuhalten. Der Kunde wird seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.
13.2 Sofern beim Kunden anonyme Daten aus dem Zugriff auf die für ihn auf den Webseiten von GCN geschalteten Werbemittel anfallen, darf der Kunde diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Webseiten von GCN generiert worden sind.
13.3 Darüber hinaus ist dem Kunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die für ihn auf den Webseiten von GCN ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Kunde die Daten aus Werbeschaltungen auf den Webseiten von GCN nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Webseiten von GCN von und deren weitere Nutzung.

Datenschutz bei Familienanzeigen:

Wenn der Kunde eine Familienanzeige (Geburt, Geburtstag, Jubiläum, Trauer, Hochzeit, Verschiedenes) einstellt, ist er verpflichtet sich über die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sowie Fotos die jeweilige Erlaubnis einzuholen. GCN geht davon aus, dass sämtliche auf Fotos zu sehenden Personen Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben haben. GCN haftet hier nicht bei Verstößen, sondern der Kunde, der die entsprechende Anzeige aufgegeben hat.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

14.1 Der jeweilige Vertrag beginnt mit seinem Online-Abschluss und endet der Auflösung des Vetrages durch GCN oder der Kündigung des Kunden.
14.2 Der Kunde kann Werbeaufträge nach Vertragsabschluss stornieren. Der Auftrag zur Stornierung muss mindestens 8 Wochen vor dem Datum der geplanten Stornierung übersendet werden.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für GCN insbesondere dann vor, wenn der Kunde zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät oder gegen seine Verpflichtung aus Paragraphen 3, 6 bzw. 7 verstößt.
14.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 GCN behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. GCN wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
15.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Sollten einzelne Regelungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil davon nicht berührt und bleibt soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend wirksam und durchführbar.
15.5 Im Fall des 15.4 tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei der Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Das gilt entsprechend für den Fall, dass die jeweilige Vereinbarung Lücken enthält.
15.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.

Garbsen, April 2018