Neue Corona-Verordnung: Stadtbibliothek schließt vorübergehend – Sporthallen für Vereinssport gesperrt

Symbolbild

Neustadt – Auf Grundlage der neuen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus schließt die Stadtbibliothek im November. Die Sporthallen dürfen in dieser Zeit nicht für den Vereinssport genutzt werden.

Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen haben mit Blick auf die steigen-den Infektionszahlen weitreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus (COVID-19) beschlossen. Ab dem 1. November 2020 sind u.a. kultu-relle Einrichtungen für den gesamten November zu schließen. Darunter fällt auch die Stadtbibliothek. Diese ist daher ab dem 1. November bis einschließlich 30. November geschlossen.

Alle Leihfristen verlängern sich automatisch bis zur Wiedereröffnung. Es fallen keine Gebühren an, Mahnverfahren werden ebenfalls ausgesetzt. Die Online-Funktion „Onleihe“ bleibt weiter erreichbar, E-Books etc. können darüber ausgeliehen werden.

Die Bibliothek bittet darum auslaufende Medien bis zur Wiedereröffnung zuhause zu behalten und nicht vor der Bibliothek abzustellen. Der Rückgabekasten ist in während der Schließzeit ebenfalls nicht verfügbar.

Auch der Breiten- und Amateursport ist von den verschärften Maßnahmen betrof-fen, der Trainings- und Turnierbetrieb ist ebenfalls ausgesetzt. Daher stehen die städtischen Sporthallen und -plätze für den Vereinssport im November nicht zur Verfügung.
Der Schulsport ist davon ausgenommen.

Hinweis :
Mit Inkrafttreten der verschärften Maßnahmen gelten für die Schulen und Kitas fol-gende Regelungen:
Ab einem Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in der Region Hannover und einem bestätigten Infektionsfall in einer Einrichtung ordnet das Gesundheitsamt der Region Hannover für die betroffene Einrichtung folgendes an:
• Schulen: Szenario B = geteilte Klassen im Unterricht,
• Kitas: eingeschränkter Regelbetrieb.
Diese Anordnungen gelten – soweit nicht anders entschieden – für 14 Tage. Die Eltern werden von den Schul- bzw. Kitaleitungen über Beginn und Dauer der Maß-nahme informiert.

NCN/ds