Mary Ann aus Kanada soll abgeschoben werden! Familie startet Online-Petition

Mareike Krügel berichtet in ihrem Buch „Sieh mich an“ humorvoll von Alltäglichem. Am Donnerstag, 17. Mai, liest sie in der Stadtbibliothek. Foto: Peter von Felbert

Neustadt- Die 56 Jahre alte Mary Ann Alderton aus Kanada, die seit 2 Jahren bei deutschen Verwandten in Berenbostel lebt, soll am 13. Januar abgeschoben werden. Wir berichteten

Seit über zwei Wochen beschäftigt sich GCN mit diesem Fall und leider ist diese Sache so verfahren, dass es hier noch immer zu keiner positiven Entscheidung für Mary-Ann gekommen ist. Nun startet die Familie aus Berenbostel eine Online-Petition für die sie viele Unterschriften benötigt.

Hintergrund: Vor zwei Jahren reiste Mary-Ann A. aus Kanada mit einem Touristen-Visum nach Deutschland ein um hier zu leben und zu arbeiten. Sie war der Meinung, weil Ihre Eltern Deutsche sind, kann einer Einbürgerung von Deutschland aus nichts im Wege stehen. Leider wurde Mary-Ann dann eines Besseren belehrt, sie wusste nicht, dass ihr Vater bei ihrer Geburt längst die kanadische Staatsbürgerschaft angenommen hat. Diese Tatsache wurde nun zum ersten großen Stolperstein. Die Region Hannover schreibt dazu: 

Innerhalb einer Ehe geborene Kinder konnten nur über den Vater die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, sofern sie nicht ansonsten staatenlos geworden wären. Der nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.05.1974 mögliche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter durch Erklärung, deutsche Staatsangehörige sein zu wollen, konnte nur vom 01.01.1975 bis zum 31.12.1977 in Anspruch genommen werden. Heute ist die gesetzliche Grundlage anders – es ist aber der Geburtszeitpunkt von Frau Alderton maßgeblich.

Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und eines Aufenthaltstitels wurde abgelehnt. Dazu schreibt die Region Hannover: Frau Alderton hat einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt, um hier als Transportfahrerin zu arbeiten. Dieser Antrag benötigt die Zustimmung der Agentur für Arbeit, die prüft, ob dem Arbeitsmarkt bevorrechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Dies ist nach Ansicht der Agentur für Arbeit der Fall – die Entscheidung ist auch für die Region Hannover bindend.

Daher wurde der Antrag von Frau Alderton abgelehnt. Dann war nicht klar, wer denn nun für den Fall zuständig ist. Bei einem dauerhaften Aufenthalt in Kanada wäre das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig,  um eine Einbürgerung vorzunehmen. Da sie aber in Berenbostel bei Verwandten wohnt, ist ihr dauerhafter Aufenthaltsort die Region Hannover, somit wäre die zuständig. Die Region Hannover schickt die Unterlagen nun aber trotzdem zum Bundesverwaltungsamt nach Köln. Nach nicht weniger als 12 Monaten kommen die Unterlagen nach Hannover zurück mit der Begründung, die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover. Dazu schreibt die Region Hannover: 

In der Bearbeitung des Einbürgerungsantrags von Frau Alderton ergibt sich zudem die besondere Schwierigkeit, dass die Zuständigkeit zumindest strittig ist. Nach Rechtsauffassung der Region Hannover liegt die Zuständigkeit beim Bundesverwaltungsamt, da Frau Alderton keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsamts liegt die Zuständigkeit bei der Region Hannover, da Frau Alderton derzeit in Deutschland in der Region Hannover wohnhaft ist. Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsamt erst im Oktober 2018 mitgeteilt, dass es die Zuständigkeit bei der Region Hannover sieht.

Mary Ann steigt durch diesen Behördenwirrwarr nun überhaupt nicht mehr durch und bittet einen Rechtsanwalt ihre Interessen zu vertreten. Dieser beantragt nun die Einbürgerung bei der Region Hannover. Eine Voraussetzung der Einbürgerung ist ein Aufenthaltstitel, den Mary-Ann aber leider nicht vorweisen kann, sie wurde bis jetzt in Deutschland nur geduldet (Fiktionsbescheinigung).

Mary-Ann A. (rechts) mit ihrer Cousine Heike S. aus Berenbostel. Foto; privat

Weitere Gründe müssen vorliegen, die für eine Einbürgerung erforderlich sind, z.B. einen Sprachtest (B1). Diesen hat Mary Ann seit August 2017 in Angriff genommen und selbst bezahlt. GCN liegen Unterlagen vor, indem bescheinigt wird, dass Mary Ann am 12. Januar die Prüfung dazu ablegen kann und diesen Test aufgrund Ihres Fleißes und guter Mitarbeit voraussichtlich auch bestehen wird. Ebenso könnte sie Anfang Februar einen Einbürgerungstest machen. Nachzuweisen ist auch, dass Mary Ann ihren Lebensunterhalt selbst bestreitet und nicht dem Staat zur Last fällt, auch dieser Nachweis kann erbracht werden.

Jetzt beißt sich die Katze buchstäblich in den Schwanz, denn am 13. Januar soll sie Deutschland verlassen, bis dahin kann sie die o.g. Unterlagen aber noch nicht erbringen. Deshalb müsste jetzt  ein befristeter Aufenthaltstitel her, der ihr die Zeit gibt, die geforderten Prüfungen abzulegen und die nötigen Unterlagen bei der Region einzureichen. Die Region Hannover lehnt aber die  Ausstellung eines Aufenthaltstitels erneut ab.  Jetzt könnte der Anwalt der Mary-Ann A. Rechtsmittel gegen den Ausreisebescheid einlegen, dieser wiederum sagt, dass dieser Schritt außer ein bis zwei Wochen Aufschub nichts bringen würde.

Nun hat sich die Familie aber doch entschieden durch ihren Anwalt Rechtsmittel gegen den Ausreisebescheid einzulegen, auch wenn hier für Mary-Ann weitere Kosten entstehen und ziemlich sicher die Abschiebung dadurch nicht verhindern werden kann.

Fakt ist: Die Einbürgerung von Kanada aus würde auf jeden Fall stattgegeben – das weiß auch die Region Hannover, das Bundesverwaltungsamt und der Anwalt. Allerdings können Jahre vergehen bis das Verfahren von dort aus durch ist. Wenn Mary Ann nun nach Kanada zurückgehen würde, dort die Einbürgerung beantragen würde, wäre das Bundesverwaltungsamt in Köln wieder zuständig und der ganze Albtraum beginnt von vorn.

Mary Ann (Kreis) mit ihren Verwandten aus Berenbostel. Foto: privat

Vielleicht hätte Mary-Ann zu einem früheren Zeitpunkt andere Schritte einleiten müssen, vielleicht hätte der Anwalt eher kontaktiert werden müssen und vielleicht hätte dieser auch weitere Schritte gehen müssen, die erforderlich sind. Vielleicht, aber eines ist klar, die Unwissende Mary-Ann Alderton steht jetzt ganz allein da und versteht letztendlich nicht, was sie falsch gemacht hat und was sie hätte wann tun müssen. Das ist auch kein Wunder, die Gespräche mit verschiedenen Behörden und Ämtern sowie mit dem Anwalt haben unsere Redakteure schon an ihre Grenzen gebracht, wie soll das dann eine Frau verstehen, die gerade die Deutsche Sprache gelernt hat.

Die Familie versucht jetzt noch einen letzten Schritt und wendet sich mit einer Petition an die Öffentlichkeit, um Unterschriften zu sammeln. Hier geht es zur Petition

Jetzt kann Mary-Ann nur hoffen, dass sich weitere kompetente Menschen in diesen Fall einarbeiten und vielleicht von höherer Stelle noch einmal geprüft wird, ansonsten muss sie nach Kanada zurück.

NCN/bs