Neustadt – In der politischen Diskussion um eine Bebauung des alten Hüttengeländes hat die
UWG ein mehr als 30 Jahre altes Gutachten öffentlich gemacht.
Dieses Papier ist mittlerweile durch mehr als ein Dutzend aktuellerer Gutachten und Untersuchungen überholt. Es gibt keinerlei Hinweise, dass es mehr Schadstoffe gäbe, als bislang bekannt, betont Bürgermeister Dominic Herbst.
Zwischenzeitlich liegen der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover und
der Stadtverwaltung folgende Gutachten vor. Sie fließen in die aktuell laufende Bebauungsplanung
ein:
Umwelttechnische Untersuchungen zum ehemaligen Hüttengelände in den
Jahren 1996/97; Erstellung von insgesamt 11 Einzelberichten von 1997.
- Neubewertung der Altlastenuntersuchungen aus den Jahren 1996/97 vom
21.09.2011. - Machbarkeitsstudie im Rahmen einer Sanierungsplanung vom 02.11.2017.
- Detailuntersuchung zum ehemaligen Hüttengelände vom 14.10.2019.
- Entwurf Sanierungsplan vom 10.12.2019.
- Weitere Detailuntersuchungen vom 05.02.2020.
„Bevor es zu einer Bebauung des Hüttengeländes kommt, werden wir dafür Sorge
tragen, dass die Gesundheit der künftigen Bewohner nicht gefährdet ist“, betont der
Bürgermeister und warnt vor Panikmache.
Die Existenz von Altlasten im Boden sei völlig unstrittig, ein Sanierungsplan wird deshalb parallel zum Bebauungsplan in enger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde aufgestellt und dann von der Region Hannover für verbindlich erklärt. Im Zuge dieser Planungsarbeiten wurden auch weitere Detailuntersuchungen vorgenommen, zuletzt im Februar dieses Jahrs.
Bei Untersuchungen zum Grundwasser zeigte sich dabei, dass ein echter Grundwasserleiter nicht vorhanden ist. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es nur sehr geringe Bewegungen von Grund- und Schichtenwasser gibt. Von mangelnder Transparenz, wie von der UWG beklagt, kann auch keine Rede sein. Sämtliche Untersuchungen sind Grundlage des Sanierungsplanes und werden mit diesem auch öffentlich vorgelegt.
Dies erfolgt allerdings erst im kommenden Jahr, denn bis sämtlich Bebauungsplanunterlagen beschlussreif ausgearbeitet sind, sind weitere Vorarbeiten nötig, die nicht die Altlasten betreffen. Zudem ist bereits jetzt klar, dass für die Bodensanierung Fördermittel beantragt werden sollen. Anträge sind frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2021 möglich und
müssen gestellt werden, bevor der Bebauungsplan fertig ist und öffentlich in den
politischen Gremien beraten wird.
Insbesondere weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Böden der derzeit in
Erschließung befindlichen anliegenden Fläche „Westlich Heidland“ vollkommen unbelastet
sind. Auf diesem früher landwirtschaftlich genutzten Areal gibt es keinerlei
Altlasten.
NCN/ds