Wohngeldreform zeigt Wirkung

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Neustadt – Die Stadtverwaltung Neustadt a. Rbge. hat Anfang des Jahres zahlreiche Wohngeldanträge neu beschieden. Zum 01.01.2020 ist die aktuelle Wohngeldreform in Kraft getreten, mit der die berücksichtigungsfähigen Mieten angepasst worden sind. Aufgrund der veränderten Bemessungsgrundlagen sind sämtliche Wohngeldfälle – auch ohne Antrag – von Seiten der Verwaltung überprüft und zum Teil neu beschieden worden. Durchschnittlich erhält ein Haushalt nach der Neuberechnung 33 Prozent mehr Wohngeld, tatsächlich erhalten aufgrund der neuen Rechtslage 97 Prozent aller Wohngeldempfänger mehr Geld.

„Ich freue mich, dass dieses Gesetz tatsächlich eine finanzielle Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger Neustadts bedeutet“, so Bürgermeister Dominic Herbst.

In Neustadt a. Rbge. erhielten im Januar 2020 146 Haushalte Wohngeld. Allein im Januar sind 33 Neuanträge gestellt worden, Grund dafür dürfte ebenfalls das Inkrafttreten der Wohngeldreform sein.

Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare rund um das Thema Wohngeld finden Sie auch auf der städtischen Internetseite www.neustadt-a-rbge.de unter dem Stichwort „Wohngeld“.

Bei Fragen stehen Ihnen auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachdienst Soziales unter der Telefonnummer 05032 84-295 oder per Mail [email protected] zur Verfügung.

NCN/la