Masernschutzgesetz gilt ab 1. März 2020

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    Neustadt  – Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz bundesweit in Kraft. Künftig müssen Kinder vor Neuaufnahme in die Kita, bei der Tagesmutter oder Schule einen gültigen Masernschutz nachweisen können.

    Das heißt: Entweder besteht ein vollständiger Impfschutz – also eine Zweifachimpfung bei Kindern ab zwei Jahren –, der durch den Impfpass oder durch das Kinderuntersuchungsheft nachgewiesen wird. Oder ein ärztliches Attest bestätigt, dass eine Masernerkrankung bereits durchgemacht wurde und daher ein Immunschutz erreicht ist. Auch Beschäftigte in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in Krankenhäusern oder Arztpraxen müssen ihren Masernschutz nachweisen, sofern sie nach 1970 geboren sind. Der Nachweis ist der Einrichtungsleitung oder dem Arbeitgeber vorzulegen.

    „Wir haben in den letzten Wochen viel Kontakt zu den Einrichtungen in der Region gehabt und sie rund um das Masernschutzgesetz beraten. Es gab noch viele offene Fragen“, sagt Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Gesundheitsamtes der Region Hannover. Dessen Aufgabe wird es künftig sein, Kontakt zu den Personen aufzunehmen, die von den Einrichtungsleitungen gemeldet werden, weil sie den erforderlichen Nachweis nicht erbracht haben. Grundsätzlich gilt, dass Einrichtungsleitungen nicht geimpfte Kita-Kinder vom Besuch der Einrichtung ausschließen müssen. Für Schulkinder dahingegen gilt die Schulpflicht, sie können nicht ausgeschlossen werden, wenn der Nachweis fehlt. Die Kita- und Schulkinder, die bereits Einrichtungen besuchen, müssen ihren Immunschutz spätestens bis zum 31. Juli 2021 nachweisen. Bei Verstößen gegen die Nachweispflicht droht grundsätzlich ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro.

    Dr. Mustafa Yilmaz /Foto: Region Hannover

    „Aus Befragungen wissen wir, dass die Mehrheit der Bevölkerung dem Impfen gegenüber positiv eingestellt ist. Bei uns in der Region Hannover haben wir bereits eine Impfquote von 93 Prozent“, berichtet Dr. Yilmaz. „Wir benötigen aber eine Impfquote von über 95 Prozent in der gesamten Bevölkerung, damit wir Masern sicher ausrotten können. Ziel ist es, Europa und die Welt masernfrei zu bekommen, sodass die nächste Generation die Masernerkrankung hoffentlich nur noch aus den Geschichtsbüchern kennt.“

    Masern sind so gefährlich, weil sie zu Komplikationen führen können, wie zum Beispiel Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Einer von 1.000 Masern- Erkrankten stirbt an der Krankheit. Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern- Erkrankung ist auch die Gehirnentzündung. Sie tritt ebenfalls bei etwa einem von 1.000 Masernfällen auf, bei bis zu 30 Prozent der Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück. Eine zweifache Impfung gegen Masern schützt vor der Erkrankung. „Es gibt immer noch viele Menschen, die ihrenMasernimpfstatus nicht kennen. Da reicht ein kurzer Blick in den Impfpass: Für einen vollständigen Schutz sind zwei Impfungen nötig. Wer sich unsicher ist oder Fragen hat, wendet sich am besten an den Arzt oder die Ärztin seines Vertrauens“, erklärt Dr. Yilmaz. Impfungen nehmen grundsätzlich Haus- bzw. Kinderärztinnen und Kinderärzte vor, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Masernschutzimpfungen.

    Das Gesundheitsamt der Region Hannover berät die Einrichtungen in der Region Hannover in allen Fragen zu dem Masernschutzgesetz und informiert über aktuelle Entwicklungen unter Telefon (0511) 616-42584. Die Internetseite www.masernschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert zudem sehr übersichtlich über das neue Gesetz.

    NCN/la