Zeugenaufruf nach Verkehrsunfallflucht

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    Neustadt – Am Donnerstag, dem 29.07.2021, streifte die 41jährige Fahrerin eines blauen
    Renault Zoe gegen 12:40 Uhr in der Straße Im Rahlandsfeld in Neustadt OT Bordenau
    einen am Fahrbahnrand geparkten weißen Lieferwagen mit buntem Aufdruck. Sie hielt
    kurz, konnte jedoch bei einer groben Nachschau keinen Unfallschaden feststellen und
    setzte ihre Fahrt daher fort. Erst einige Stunden später sah die Fahrerin des Renault Zoe
    dann den durch den Zusammenstoß verursachten Schaden an ihrem eigenen Pkw (ca.
    1000€ Sachschaden) und meldete sich bei der Polizei.


    Da die Fahrerin den Verkehrsunfall viel zu spät meldete und sie zudem keine Angaben
    mehr zu dem weißen Lieferwagen machen konnte, der auch zwischenzeitlich nicht mehr
    am Unfallort geparkt stand, wird gegen sie nun wegen einer Verkehrsunfallflucht ermittelt.


    Um den Verkehrsunfall aufklären und den weißen Lieferwagen mit buntem Aufdruck
    ermitteln zu können, bittet die Polizei Neustadt, dass sich Zeugen oder der Fahrer/Halter
    des weißen Lieferwagen unter Tel. 05032 9559115 melden.


    Wie verhalte ich mich in dem oben geschilderten Fall richtig?


    Wenn ich nicht sicher bin, ob ich mit meinem Fahrzeug einen Schaden verursacht habe,
    bleibe ich zunächst am Unfallort und rufe die Polizei. Durch die Beamtinnen und Beamten
    des Streifendienstes werden die Halterdaten des geparkten Pkw ermittelt und der
    Sachverhalt wird aufgenommen. Verursacht man einen Schaden, den man auf den ersten
    Blick möglicherweise auch gar nicht sieht, und entfernt sich trotzdem von der Unfallstelle,
    macht man sich gemäß §142 StGB wegen einer Verkehrsunfallflucht strafbar
    (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).

    NCN/cu