Sachbeschädigung an Wahlplakaten der Bürgermeisterwahl

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    Sachbeschädigung an Wahlplakaten der Bürgermeisterwahl

    Neustadt – Am Sonntag, 12.05.2019, gegen 02:10 Uhr, befuhr eine Funkstreifenwagenbesatzung den
    Steinweg in Bordenau.

    Hierbei stellten die Beamten insgesamt fünf beschädigte, auf dem Boden liegende Wahlplakate zur Bürgermeisterwahl fest. Im direkten Nahbereich stand eine vierköpfige Personengruppe.

    Eine Person rannte bei Erblicken des FuStW davon, die anderen Gruppenmitglieder (17, 21 und 24 Jahre alt) wurden kontrolliert. Der 21-jährige hielt dabei noch eines der Plakate in der Hand.

    Die Personen waren allesamt alkoholsiert und stritten eine Tatbeteiligung ab. Aufgrund der Gesamt-umstände ist die Gruppe dringend verdächtig, die Plakate abgerissen zu haben; ein entsprechendes Strafverfahren wegen Sachbeschädigung wurde eingeleitet.

    Hinweise auf ein politisches Motiv liegen nicht vor; es dürfte sich nach jetzigem Ermittlungsstand um Vandalismus handeln. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Neustadt unter Tel. 05032/9559-115 zu melden.

    Verkehrsüberwachungsmaßnahmen / Verstoß gegen das Waffengesetz

    Am heutigen Tag, 13.05.2019, im Zeitraum von 08:00 – 14:00 Uhr, haben vier Polizeibeamte des
    PK Neustadt mit Unterstützung von sechs Kollegen/innen der Zentralen Polizeidirektion gezielte
    Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt.

    An den insgesamt drei Kontrollstellen (Moordorfer Straße; B6 Höhe Brücke B442; L192 zwischen
    Himmelreich und Eilvese) wurden insgesamt 33 Geschwindigkeitsverstöße geahndet.

    Spitzenreiter war ein 46-jähriger Subaru-Fahrer, der auf der B6 mit 124 km/h (statt der erlaubten
    80 km/h) gemessen wurde. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 160 EUR und ein
    einmonatiges Fahrverbot.

    Weiterhin wurde gegen 08:00 Uhr ein 26-jähriger Fußgänger in der Straße Ahnsförth kontrolliert.
    Hierbei stellten die Beamten fest, dass dieser einen selbst gebauten Teleskopschlagstock mit sich
    führte.

    Der Gegenstand wurde beschlagnahmt; weiterhin wurde gegen den Mann ein
    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

    NCN/kk