PKW-Führer unter Betäubungsmitteleinfluss / Verstoß Waffengesetz

    Zeugenaufruf der Polizei Neustadt: Diebstahl von Stromkabeln von der Baustelle des neuen Rathauses
    Foto: Themenbild

    Neustadt – Am Donnerstag, 20.01.2022, gegen 15:00 Uhr, stellte eine Funkstreifenwagenbesatzung des PK Neustadt einen PKW Audi fest, der die Straße Am Leineufer in Bordenau befuhr. Der PKW wurde einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.

    Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 41jährige Fahrzeugführer, wohnhaft in Nordrhein
    Westfalen, einen leicht verwirrten Eindruck machte. Er ging unter anderem davon aus, dass er sich gerade in Dortmund befände.
    Zwecks weiterer Maßnahmen sollte der Mann zur hiesigen Wache verbracht werden. Im Rahmen der Durchsuchung der Person vor dem Transport im Streifenwagen fanden die Beamten in der Jackeninnentasche eine SoftairPistole auf. Da diese optisch kaum von einer scharfen Schusswaffe zu unterscheiden war, wurde die SoftairPistole beschlagnahmt und es wurde ein Ordnungswidrigkeitenfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (Führen einer Anscheinswaffe) eingeleitet.

    Aufgrund des auffälligen Verhaltens des Mannes bestand weiterhin der Verdacht, dass er unter
    Betäubungsmitteleinfluss stehen könnte. Da er einen DrogenVortest verweigerte, wurde eine
    Blutprobenentnahme angeordnet. Gegen ihn wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Führens eines KFZ unter Drogeneinfluss eingeleitet.
    Da keine Eigen bzw. Fremdgefährdung festgestellt werden konnte wurde er, nachdem ihm die Weiterfahrt mit seinem PKW untersagt wurde, aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

    NCN/Cu