Missbräuchliche Verwendung eines Blaulichts – Amtsanmaßung

    Missbräuchliche Verwendung eines Blaulichts – Am 22.02.2019 konnte das Fahrzeug durch eine Funkstreifenwagen-Besatzung in einem Neustädter Ortsteil geparkt festgestellt werden. (Themenfoto)

    Neustadt – Im Februar gingen beim PK Neustadt mehrere Hinweise von Verkehrsteilnehmern bzgl. eines schwarzen VW Golf ein, der unter Verwendung eines Blaulichts sowie einer an der Sonnenblende befestigten LED-Tafel mit dem Schriftzug „EINSATZ“ den öffentlichen Verkehrsraum in Neustadt befuhr.

    Am heutigen Morgen, 22.02.2019, konnte das Fahrzeug durch eine Funkstreifenwagen-Besatzung des PK Neustadt in einem Neustädter Ortsteil geparkt festgestellt werden. Der 18-jährige Fahrzeugnutzer wurde ermittelt; gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Amtsanmaßung (§ 132 StGB) eingeleitet.

    Das Blaulicht und die LED-Tafel, welche sich noch im Fahrzeug befanden, wurden beschlagnahmt.

    Die weiteren Ermittlungen zielen nun darauf ab festzustellen, wie oft und in welcher Art und Weise der Beschuldigte das Blaulicht und die LED-Tafel in seinem Fahrzeug nutzte und insbesondere, ob er ggü. anderen Verkehrsteilnehmern fälschlicherweise angab oder anderweitig vortäuschte, Polizeibeamter oder Rettungskraft zu sein.

    Zeugen hierzu werden gebeten, sich beim PK Neustadt unter Tel. 05032/9559-115 zu melden.

    NCN/su