Nur noch Pflicht zum Tragen von OP-Masken im GVH ab 1. Oktober

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    Hannover- Laut neuer Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung ist ab dem 1. Oktober nun nur noch das Tragen einer medizinischen Maske, der sogenannten OP-Maske, in Bussen und Bahnen im Nahverkehr verpflichtend.

    Dies gilt somit auch im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes GVH (Großraum-Verkehr Hannover). Zuvor war das Tragen einer FFP2-Maske im Nahverkehr obligatorisch. Fahrgästen wird jedoch empfohlen, auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. ÜSTRA und regiobus werden die Einhaltung der Maskenpflicht durch ihr Prüfpersonal kontrollieren. Im Fernverkehr bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (KN95/N95) weiterhin bestehen.

    Über Ansagen und Infodisplays in Stationen, an Haltestellen und in Fahrzeugen wird über die neue Vorgabe informiert. Ausgenommen von der niedersächsischen Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.

    Auch im GVH Kundenzentrum ist nun das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.

    Alle wichtigen Informationen finden Sie auf www.gvh.de.

    NCN/rw