Neustadt bekommt ein Impfzentrum – ab Montag wird an Wochentagen ohne Termin an der Marktstrasse geimpft

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Neustadt – Impfen ohne Termin das ist ab Montag, 8. November, montags bis freitags an der Marktstraße 32 möglich. Jeweils von 10 bis 16 Uhr ist dort ein Impfteam der Region
vor Ort und führt Erst, Zweit und BoosterImpfungen mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer durch.


Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, kurzfristig ein festes Impfangebot hier in unserer Stadt zu etablieren, sagt Bürgermeister Dominic Herbst. Das Stadtoberhaupt hatte sich dafür eingesetzt, allen Neustädterinnen und Neustädtern aber auch den Menschen aus den Nachbarkommunen einen unkomplizierten, terminfreien Zugang zur Impfung gegen das CoronaVirus zu ermöglichen. Ähnliche Angebote wird es ab kommender Woche auch in Springe, Burgdorf und Laatzen geben.



Das neue Impfzentrum zieht in die Räume im Ladenlokal Marktstraße 32 wo auch
der Apotheker Olrik Becker sein CoronaTestzentrum betreibt. Künftig heißt es also
an der Tür: links zum Impfen und rechts zum Testen bitte!
Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Becker und dem Gesundheitsamt der Region Hannover für diese unkomplizierte Kooperation, erklärte Bürgermeister Herbst. Die Organisation und Einrichtung des Impfzentrums gelang durch reibungslose Zusammenarbeit in nur wenigen Tagen.


Geimpft wird ab 8. November montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer. Es ist keine Terminvereinbarung nötig. Mitzubringen sind Personalausweis und Impfausweis (falls vorhanden). Die Einverständniserklärungen und Anamnesebögen für die Impfung liegen vor Ort auch in den Sprachen Farsi, Arabisch, Französisch, Kurdisch und Türkisch bereit.



Für Minderjährige gelten besondere Regelungen! Minderjährige müssen im besten Falle in Begleitung eines/der Erziehungsberechtigten sein. Sollten die Erziehungsberechtigten nicht dabei sein können, ist unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung nötig. Zusätzlich muss eine Kopie des Personalausweises der/des unterzeichnenden Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, mit der die Echtheit der Unterschrift überprüft werden kann. Wenn bei nicht verheirateten Sorgeberechtiten ein gemeinsames Sorgerecht besteht, müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben oder es muss eine entsprechende Erklärung vorliegen, dass einer der Erziehungsberechtigten die Zustimmung zur Impfung unterschreiben darf.

NCN/CU