Neustadt – Die nächste Hitzewelle kommt, und die Regentonne ist schon leer: Da liegt es nahe, das Wasser zum Gießen der Gartenpflanzen aus dem nächsten Bach zu entnehmen – aber ist das erlaubt? „Grundsätzlich ist die Entnahme von Oberflächenwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz genehmigungspflichtig. Allerdings ist es Hobbygärtnerinnen und -gärtnern im Rahmen des Gemeingebrauchs erlaubt, mit Eimern und Gießkannen Wasser für das eigene Grün zu schöpfen – in einem verträglichen Umfang“, erläutert Christine Karasch, Umweltdezernentin der Region Hannover: “Mal gießen ist okay – Pumpen, die vom Bach-, Fluss- oder Seeufer den Garten bewässern, sind ein No-Go!“
„Gewässer sind auch während der Dauer von Hitze- und Niedrigwasserperioden so weit wie möglich als naturnahe und funktionsfähige Ökosysteme zu erhalten“, darauf weist Sonja Papenfuß, Leitern des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover hin. Auch das Anlegen eines Gartenbrunnens muss der Unteren Wasserbehörde sowie dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie angezeigt werden.
Im Landschaftsschutzgebiet „Seefläche Steinhuder Meer“ ist überdies verboten, das Gebiet direkt oder indirekt zu entwässern oder Handlungen vorzunehmen, die zu einer direkten oder indirekten Entwässerung führen können. Die Region Hannover lässt dies auch durch Kontrollen überprüfen. Im Einzelfall kann dies zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens führen und ein Bußgeld zur Folge haben.
Für eventuelle Fragen steht die Umweltverwaltung der Region Hannover Einwohnerinnen und Einwohnern gerne beratend zur Verfügung. Die Untere Wasserbehörde ist per E-Mail unter der Adresse [email protected] zu erreichen.
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