Tägliche Corona-Zahlen des RKI und Inzidenzwerte für Region Hannover

Symbolbild

Neustadt – Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für Corona-Regelungen des Landes und des Bundes keine Rolle. Hierfür ist der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover maßgeblich, den das Robert-Koch-Institut (RKI) täglich veröffentlicht. Sie finden den Link zum RKI hier: http://corona.rki.de/. Laut RKI liegt die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für die Region Hannover tagesaktuell bei 27,3, die Inzidenz in Neustadt liegt bei 19,9.

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 48.836 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 47.302 Personen als genesen aufgeführt. 1.089 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 445 Menschen in der Region infiziert. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 3765
10 – 19 Jahre 5622
20 – 29 Jahre 8518
30 – 39 Jahre 7695
40 – 49 Jahre 6938
50 – 59 Jahre 6763
60 – 69 Jahre 3639
70 – 79 Jahre 2074
80+ Jahre 3415
keine Angaben 407

 

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
Barsinghausen 17 1102 31,4
Burgdorf 7 1122 19,0
Burgwedel 10 585 43,4
Garbsen 23 3372 31,5
Gehrden 4 572 19,3
Hemmingen 4 623 20,4
Isernhagen 13 806 36,4
Laatzen 23 1969 34,5
Landeshauptstadt Hannover 247 23.903 33,4
Langenhagen 21 2873 14,2
Lehrte 6 2140 8,9
Neustadt 10 1502 19,9
Pattensen 5 421 33,3
Ronnenberg 15 1090 32,2
Seelze 6 1598 11,4
Sehnde 14 926 42,1
Springe 2 926 3,3
Uetze 4 718 4,9
Wedemark 3 920 9,9
Wennigsen 5 396 34,8
Wunstorf 6 1272 14,2

 

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     48 Prozent

Frauen                      52 Prozent

+ + + Aus aktuellem Anlass + + + Das Gesundheitsamt der Region Hannover informiert + + + Wer aktuell vom Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wird, aber einen vollständigen Impfschutz nachweisen kann, ist von der Quarantänepflicht ab dem Moment befreit, in dem der Nachweis in elektronischer Form per E-Mail: [email protected] an das Gesundheitsamt übermittelt wird. Vollständig geimpft bedeutet: 14 Tage nach zwei Impfungen mit Biontech/Moderna/Astrazeneca oder einer Impfung mit Johnson & Johnson. Das gleiche gilt für den Nachweis der Genesenen.

NCN/cu