Stufenplan Niedersachsen – Keine Testpflicht mehr im Einzelhandel bei längerfristiger Inzidenz unter 50 – Maskenpflicht bleibt

Symbolbild

Neustadt/Niedersachsen – Niedersachsens Landesregierung hat den „Corona-Stufenplan für weitere Öffnungen und Lockerungen angepasst. Welche der drei Stufen gilt, hängt von der Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab, d.h. es werden für Neustadt die Zahlen der gesamten Region Hannover zugrunde gelegt.

Der Stufenplan solle den verschiedenen Bereichen eine Perspektive bieten, worauf sie sich bei sinkenden Infektionszahlen einstellen könnten, erklärte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) in einer Kabinettspressekonferenz. Je niedriger die Inzidenz ist, umso mehr Öffnungen in den einzelnen Bereichen und Freiheiten für die Bürger seien möglich.

Diese drei Stufen regeln die Maßnahmen:

Stufe 1: Inzidenz zwischen 10 und 35 – erhöhtes Infektionsgeschehen

Stufe 2: Inzidenz zwischen 35 und 50 – hohes Infektionsgeschehen

Stufe 3: Inzidenz zwischen 50 und 100 – starkes Infektionsgeschehen

Von Dienstag, 25. Mai 2021, an, ist in den Verkaufsstellen des niedersächsischen Einzelhandels ab einer (längerfristigen 5 Werktage) Inzidenz unter 50 kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Dies ergibt sich aus dem neuen § 9 a der niedersächsischen Corona-Verordnung. Die entsprechende Änderungsverordnung ist bereits unterschrieben worden.

Die Pflicht, sich vor dem Besuch eines Einzelhandelsgeschäfts testen zu lassen, entfällt, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wurde.

Diese Testpflicht bei Inzidenzen über 50 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az.: 13 MN 263/21) bestätigt und dabei ausdrücklich gewürdigt, dass die Landesregierung entsprechend ihres Stufenplans unterhalb dieser Grenze von einem Testnachweis absehen wird. Hier der aktualisierte Stufenplan des Landes Niedersachsen:

Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen werden dennoch herzlich gebeten, auch weiterhin – etwa vor einem längeren Einkaufsbummel – freiwillig einen kostenlosen Schnelltest zu machen. Dies kann helfen, Infektionen früh zu erkennen und eine Weiterübertragung des Coronavirus zu verhindern. In den anderen Bereichen bleibt es aufgrund einer längeren Aufenthaltsdauer zunächst noch bei der Testpflicht, beispielsweise in Museen und in der Außengastronomie.

Es bleibt bei der allgemeinen Maskenpflicht – auch im Einzelhandel – unabhängig von der Inzidenz. Für die Niedersächsische Landesregierung ist die Beachtung der AHA-Regeln auch in den nächsten Monaten das Fundament des Infektionsschutzgesetzes.

Inzidenz drei Tage über 100: Bundesnotbremse greift

Steigt das Infektionsgeschehen an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt auf mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, tritt die sogenannte Bundesnotbremse in Kraft. Im Stufenplan ist dieser Schritt deshalb nicht mehr enthalten. Sinkt der Inzidenzwert an fünf Werktagen in Folge unter 100 – wobei Wochenenden die Zählung der Werktage nicht unterbrechen -, geht es zurück in Stufe 3.

NCN/ds