Neustadt – In Niedersachsen gilt ab heute Mittwoch, den 25.08.2021 die 3G-Regel und neue Warnstufen: Ab heute gilt in Niedersachsen auch eine neue Corona-Verordnung. Es handele sich um einen „Systemwechsel“, sagte Ministerpräsident Weil (SPD) heute bei der Pressekonferenz, in der die neuen Regeln vorgestellt wurden.
Ab heute wird somit auch in der Region Hannover die von Bund und Ländern beschlossene sogenannte 3G-Regel umgesetzt (da Inzidenz über 50), die nur noch geimpften, genesenen und getesteten Personen den Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Veranstaltungen erlaubt. Die 3G-Regel greift wenn:
- die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung
- oder aber eine mindestens fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 in den letzten sieben Tagen festgestellt worden ist (Das ist in der Region Hannover zur Zeit der Fall) Getestet, geimpft oder genesen muss dann sein,
- wer in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet oder einen Besuch abstatten möchte,
- wer den Innenbereich von Gastronomie betreten möchte,
- wer an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchte,
- wer Körpernahe Dienstleistungen aller Art in Anspruch nehmen möchte,
- wer Sport im Innenbereich ausüben möchte (beispielsweise in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
- oder wer in einem Beherbergungsbetrieb übernachten möchte
Darüber hinaus spielt künftig nicht mehr allein die Sieben-Tage-Inzidenz eine Rolle für mögliche Einschränkungen. Die neuen Warnstufen richten sich neben der Inzidenz künftig auch nach der Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern und deren Anteil an der Belegung der Intensivbetten. Wenn ein oder mehrere dieser Parameter einen Schwellenwert überschreiten, sollen drei neue Warnstufen (Gelb, Orange und Rot) dies anzeigen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 22. September. Somit werden folgende Zahlen zugrunde gelegt:
- die durchschnittliche Hospitalisierungszahl der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner,
- sowie der Anteil der Corona-Patientinnen und -patienten auf den Intensivstationen des Landes.
Leitindikator | Warnstufe 1 | Warnstufe 2 | Warnstufe 3 |
1. Leitindikator „Neuinfizierte“
(7-Tage-Inzidenz [Fälle/100.000] im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt) |
>35 bis 100 | >100 bis 200 | >200 |
2. Leitindikator „Hospitalisierung“
(Landesweite 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz [Fälle/100.000]) |
>6 bis 9 | >9 bis 12 | >12 |
3. Leitindikator „Intensivbetten“
(Landesweiter Anteil der Belegung von Intensivbetten mit COVID-Erkrankten an der Intensivbetten-Kapazität [%]) |
>5% bis 10% | >10% bis 20% | >20% |
Die Warnstufe 1 ist der heutigen Verordnung zugrunde gelegt, für die Warnstufen 2 und 3 gibt es noch keine Einzelheiten, diese werden erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach Prüfung erarbeitet ( evtl. 22.09.2021).
Unten abgebildet finden Sie Grafiken des Landes Niedersachsen, die alle Regeln übersichtlich zusammenfassen. Die Original Corona Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie hier. Die Region Hannover wird Ihre Verordnungen entsprechend anpassen, aber die 3G Regel wird trotzdem ab heute in der Region Hannover gültig.
Unabhängig von den Warnstufen und der Inzidenz bleiben einige Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung leicht modifiziert in Kraft. Dazu gehören
- wenn möglich ein Abstandgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen und Gruppen,
- das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Kundenverkehrs zugänglich sind,
- ausreichende Hygiene und
- regelmäßiges Lüften.
Wichtiges über Corona in Garbsen finden Sie hier. Alle Maßnahmen des Landes Niedersachsen und der Region Hannover finden Sie bei uns auch hier.
NCN/cu