Neustadt – Am Donnerstag hat der Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA) die Annahme einer neuen Abfall- und Gebührensatzung empfohlen. Wenn sie auch von der Regionsversammlung am 17.12.2019 beschlossen wird, kann die geänderte Satzung der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Zum 1. Januar 2020 ist somit eine Anpassung der Abfallgebühren um 11,4 Prozent für den Kalkulationszeitraum bis Ende 2022 vorgesehen. Grund sind gestiegene Kosten etwa für Personal, für interne Verwaltungsleistungen und Nutzung von Gebäuden als auch höhere
Kosten für die thermische Verwertung des Restabfalls. Auch gesunkene Erlöse bei Wertstoffen, etwa bei Papier, Kunststoffen, Holz oder Schrott, sollen bei der Gebührenanpassung eine Rolle spielen.
Das sollen Tonnen-Nutzer künftig zahlen:
Für ein Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 80-Liter-Restabfalltonne mit 14täglicher Leerung erhöht sich die monatliche Gebühr um 2,82 Euro auf 20,08 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit einem 660-Liter-Restabfallcontainer mit 14-täglicher Leerung, in dem vier Parteien mit jeweils drei Personen leben, erhöht sich pro Partei die monatliche Restabfallgebühr um 3,03 Euro auf 25,81 Euro. Bei beiden Beispielen wird ein Restmüllvolumen von zehn Litern pro Person und Woche zugrunde gelegt.
Mindestvolumen könnte reduziert werden – aber nur auf Antrag
Neu in die Abfallsatzung wird die Möglichkeit aufgenommen, das Abfallmindestvolumen von zehn Liter pro Person und Woche ein weiteres Mal zu reduzieren. Zukünftig ist auf Antrag eine Reduzierung auf bis zu fünf Liter pro Person und Woche möglich. Die Absenkung trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Menschen sich um einen bewussteren, weniger abfallintensiven Lebensstil bemühen.
Pro Grundstück muss jedoch mindestens der kleinste Behälter mit dem geringsten Leerungsrhythmus zur Verfügung stehen. Dies ist derzeit die 40-Liter-Tonne bei vierwöchentlicher Leerung. Die Absenkung muss allerdings geprüft werden, um Missbrauch und „Mülltourismus“ auszuschließen. Bei der Reduzierung des Abfallvolumens auf das Mindestvolumen geht es stets darum, dass der Nutzer auch tatsächlich mit diesem reduzierten Volumen auskommt.
Erhöhung auch beim Biomüll:
Auch beim Biomüll steigen ab dem 1. Januar die Gebühren. Beispielsweise kostet ein 80-Liter-Behälter bei 14-täglicher Leerung in Zukunft 4,68 Euro pro Monat statt wie bisher 4,33 Euro. Ein 660-Liter-Container kostet ab dem 01.01. 2020 41,60 Euro statt wie bisher 24,83 Euro. Deutlich teurer wird auch der 30-Liter-Biosack, Aha erhöht den Preis von derzeit 70 Cent auf einen Euro.
Mieter werden diese Erhöhungen dann in ihrer Nebekostenabrechnung wieder finden.
GCN/bs