Maskenpflicht für Besucher und Besucherinnen der Verwaltung

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Neustadt – Anlässlich der neuen „Corona-Verordnung“ des Landes Niedersachsen hat auch die städtische Verwaltung die Schutzmaßnahmen für Besucher*innen der Verwaltungsgebäude erhöht. Ab sofort gilt für alle die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Die Stadtverwaltung hat anlässlich der neuen Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 7. Oktober 2020 ein überarbeitetes Hygienekonzept in Kraft gesetzt. Damit gilt nun für alle Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bisher galt lediglich eine Empfehlung.

Dazu sind alle Mitarbeitenden der Verwaltung angehalten die Besuche von Externen ab einer Besuchsdauer von 15 Minuten schriftlich zu dokumentieren. Diese Listen dienen der Kontaktverfolgung bei potenziellen Infektionsfällen. Die Daten werden nach Vorgaben der Corona-Verordnung für maximal drei Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

„Aufgrund der steigenden Zahl der Neuinfektionen und den Vorgaben der nieder-sächsischen Corona-Verordnung werden wir auch bis auf weiteres die Termin-pflicht im Stadtbüro und der Zulassungsstelle aufrechterhalten“, erklärt Bürgermeister Dominic Herbst. „Damit können wir zum einen die Besucherströme lenken und zum anderen sind über die Terminvergabe auch gleichzeitig die Kontaktdaten erfasst“, so Herbst weiter. Auch für das Standesamt soll noch im Herbst die Terminvergabe über den städtischen Online-Terminservice freigeschaltet werden.

„Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen sich umsichtig zu verhalten und die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht bei ihrem Besuch in städtischen Gebäuden zu beachten. Nur so können wir unsere Serviceangebote auch mit Blick auf das allgemeine Infektionsgeschehen weiter aufrechterhalten“, betont Herbst.

NCN/ds