Mardorf: Formal überflüssige Beschilderung entfernt – Achtung: Geparkt werden darf trotzdem nicht!

Mardorf: Formal überflüssige Beschilderung entfernt - Achtung: Geparkt werden darf trotzdem nicht!
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Neustadt – Formal überflüssige Beschilderung entfernt: Der Schilderwald in Mardorf wird gelichtet: Entlang der Meerstraße sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Haltverbotsschilder durch die Stadt Neustadt entfernt worden. Und auch am Pferdeweg (Kreisstraße 347) sollen die überflüssigen Verkehrszeichen demnächst durch die Region Hannover abgebaut werden.

Formal überflüssige Beschilderung entfernt

Aber Achtung: Geparkt werden darf an beiden Straßen trotzdem nicht. Bei den zu entfernenden Schildern handelt es sich größtenteils um Altbestände, die zum Teil schon seit Jahrzehnten an den jeweiligen Straßen angeordnet waren. Zusammengerechnet werden an beiden Straßen rund 40 Haltverbotsschilder und Zusatzzeichen entfernt.Aber auch ohne entsprechende Beschilderung gilt dort weiterhin ein grundsätzliches Parkverbot.

Warum darf trotzdem nicht geparkt werden?

Beide Straßenabschnitte liegen außerorts und sind durchgängig als Vorfahrtstraße ausgewiesen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt somit auf der Fahrbahn ein generelles Parkverbot. Da rechts und links der Fahrbahn keine befestigten Seiten- sondern unbefestigte Grünstreifen angelegt sind, ist das Parken auch dort nicht erlaubt.

Zwar sind Grünstreifen in der StVO nicht definiert, das Parkverbot auf unbefestigten Grünstreifen ergibt sich aber aus § 12, Abs. 4 der StVO. Demnach ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen, allerdings nur, wenn dieser dazu ausreichend befestigt ist. Da Grünstreifen in der Regel aber nicht befestigt sind, darf auf diesen nicht geparkt werden.

Kommunen sollen Schilderwald lichten

Die Stadt Neustadt ist – genauso wie jede andere Kommune – dazu angehalten, vorhandene Verkehrszeichen stetig auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und nach Möglichkeit den so genannten „Schilderwald“ zu lichten. Verkehrszeichen, die lediglich eine geltende gesetzliche Regelung wiedergeben, sind gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht anzuordnen, die „Doppelbeschilderung“ ist nicht erlaubt. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung nun die Entfernung der unnötigen Beschilderung veranlasst.

NCN/aw