Neustadt – Im Patienten- und Besucherinteresse haben sich die Kliniken in der Region Hannover auf möglichst einheitliche Standards für Besuchergelungen ab dem 2. Juni 2020 verständigt. Im Zentrum aller Vorgaben steht der Schutz von Patientinnen und Patienten. Hier haben die Häuser einen Ausgleich gefunden,
mit den ebenfalls hoch zu bewertenden Bedürfnissen nach individueller menschlicher Begleitung durch Angehörige sowie Freundinnen und Freunde. Die folgenden Eckpunkte gelten für alle somatischen Standorte des KRH Klinikums Region Hannover (KRH), die Medizinische Hochschule Hannover (MHH), die Häuser von DIAKOVERE, das Kinder- und Jugendkrankenhaus Auf der Bult, das Vinzenzkrankenhaus, das Clementinenhaus, die Sophienklinik und die Paracelsus-Klinik. Sonderregelungen kann es im Einzelfall immer geben. Besonderheiten gelten im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin und im Bereich der psychiatrischen Einrichtungen. Es ist unbedingt auf die Informationen auf den Internetseiten der einzelnen Einrichtungen zu achten.
Die Eckpunkte sind:
Pro Tag kann maximal ein Besucher oder eine Besucherin pro Patient oder Patientin in die Krankenhäuser kommen. Hier wird empfohlen, im Umfeld der Patientinnen und Patienten entsprechende Vorabsprachen zu treffen.
– Die Besuchsdauer beträgt je nach Einrichtung 30-60 Minuten. Jedes Haus hat individuelle Besuchszeiten, die aber alle am Nachmittag und im frühen Abendbereich liegen.
– An den Eingängen sind Registrierungsformulare (ggf. digitale Online-Registrierungen) auszufüllen, die von den Krankenhäusern nach vier Wochen datenschutzkonform vernichtet werden.
– Bei Mehrbettzimmerbelegung darf nur ein Besucher gleichzeitig im Raum sein.
– Generell dürfen keine Besuche auf Stationen für Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion oder einem COVID- 19-Verdacht erfolgen, hierzu zählen auch die Notaufnahmen. Darüber hinaus kann es weitere Sonderregelungen in den jeweiligen Häusern geben.
– Bistros und Cafés bleiben für Besucher gesperrt. Darüber hinaus kann es weitere Sonderregelungen in den jeweiligen Häusern geben.
– Während ihres 30-60-minütigen Aufenthaltes müssen die Besucher sich an die Hygieneregeln halten. Entsprechende Informationen erhalten sie beim Betreten. Zu diesen Regeln gehört unter anderem:
o Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m (besser 2m)
o Das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) / eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für Besucherinnen und Besucher sowie gleichzeitig das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für Patienten; Besucher müssen/ können eine eigene Mund-Nasen- Bedeckung (MNB) mitbringen. Dabei werden Einmalprodukte empfohlen. Darüber hinaus kann es weitere Sonderregelungen in den jeweiligen Häusern geben.
o Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gestattet.
o Die Händedesinfektion wird beim Betreten des Krankenhauses, spätestens aber vor Kontakt mit dem Patienten durchgeführt.
o Die Nies- und Hustenetikette ist zu beachten (Ellenbeuge).
o Während des Besuchs ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt.
Außerdem müssen sich die Besucherinnen und Besucher strikt an die Anweisungen des Klinikpersonals halten.
Es wird allen Interessierten an einem Krankenhausbesuch nachdrücklich geraten, sich vorher auf den Internetseiten des jeweiligen Hauses ausführlich über die dort geltenden Bestimmungen zu informieren.
NCN/la