Hahne Residenzen setzen Erleichterungen für Geimpfte um

Für geimpfte Mitarbeiter entfällt in den Hahne Residenzen künftig die FFP2-Maskenpflicht im direkten Kontakt mit Bewohnern./ Foto: Hahne Holdings

Neustadt – Seit Montag gilt in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung, die erstmals auch Erleichterungen für Geimpfte mit sich bringt.

In den Hahne Residenzen wurden diese umgehend umgesetzt und die Mitarbeiter sowie Angehörige über die neuen Regelungen informiert. In der vergangenen Woche hatte das RKI Empfehlungen ausgesprochen, vollständig immunisierte Personen Vorteile zu gewähren. Dies betrifft solche, deren Zweitimpfung mindestens 15 Tage zurück liegt bzw. deren Erstimpfung, wenn sie vorher bereits an Covid-19 erkrankt
waren.

Für geimpfte Besucher bedeuten die neuen Regeln in erster Linie, dass die Testpflicht vor den Besuchen entfällt. Bisher muss jeder, der eine Pflegeeinrichtung betritt, vorab einen Schnelltest durchführen lassen. Zukünftig ist der Impfschutz aber gleichwertig zu sehen wie ein negativer Test.

Noch profitierten von diesen Lockerungen nur vereinzelte Besucher, da nur verhältnismäßig
wenige geimpft seien, erklärt Pressesprecher Manuel Opitz. „Zurzeit liegt die Impfquote der vollständig immunisierten Personen in Niedersachsen bei 6,4%, was leicht unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Mit zunehmenden Impfungen werden diese Erleichterungen aber für mehr und mehr Personen relevant“. Anders sei die Situation bei den Mitarbeitern, da hier bereits ein Großteil die Impfung erhalten habe und somit von der neuen Verordnung profitiere.

„Beim Personal entfällt ebenfalls die Testpflicht und zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske im direkten Bewohnerkontakt. Das stellt für viele Pflegekräfte eine enorme Erleichterung dar, da die Maske von vielen als anstrengend empfunden wird. Künftig reicht hier ein OP-Mundschutz aus.“

Auch das niedersächsische Gesundheitsamt hat seine Maßnahmen zur Infektionsprävention angepasst.

Für geimpfte Mitarbeiter entfällt in den Hahne Residenzen künftig die FFP2-Maskenpflicht im direkten Kontakt mit Bewohnern./ Foto: Hahne Holdings

Darin wird unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, dass bei Gruppenangeboten mit ausschließlich geimpften Bewohnern die Maske weggelassen werden kann.

Für alle geimpften Personen gelten weiterhin alle anderen Regelungen wie die Maskenpflicht,
das Abstandsgebot sowie die Reduktion der Kontakte. Auch bei Besuchen von Angehörigen
gilt die Maskenpflicht, da es sich in dem Fall um zwei Haushalte handelt. „Als Hahne Residenzen wollen wir auch in Zukunft alle Erleichterungen so schnell und weitgehend wie möglich umsetzen, sagt Manuel Opitz. „Es sind kleine Schritte, die aber mehr Lebensqualität für die uns anvertrauten Senioren und unsere Mitarbeiter bedeuten.“

NCN/ds