Leinstraße: Neues Schild verdeutlicht Regelung der Vorfahrt

Sperrung der K322 im Bereich der Leinebrücke am 8. August (Foto: GCN)

Neustadt – Muss ich hier warten oder habe ich Vorfahrt? Bisher haben sich diese Frage offenkundig einige Verkehrsteilnehmer gestellt, wenn sie über die Leinstraße stadteinwärts fahrend an der Einmündung zur Straße Am Walle ankamen.

Zur dortigen Vorfahrtsregelung hat es in den vergangenen Jahren diverse Anfragen bei der Stadtverwaltung gegeben. Daher hat die Stadt Neustadt die dortige Beschilderung nun optimiert und für alle Verkehrsteilnehmer eindeutiger gestaltet.

Das wichtigste vorweg: Die Vorfahrtsregelung hat sich nicht geändert. Wer auf der Leinstraße fährt, hat weiterhin Vorfahrt. Wer aus der Straße Am Walle kommt, muss warten. An der Einmündung gilt kein Rechts-vor-Links.

(Foto: Stadt Neustadt)

Allerdings ist die Regelung ab sofort für aus Richtung Norden kommende Fahrzeugführer und Radfahrer besser und sofort erkennbar. Dafür wurde kurz vor der Einmündung in die Straße Am Walle das Verkehrszeichen „Vorfahrt“ (VZ 301 StVO) angebracht.

Das Schild zeigt dem die Straße nutzenden Verkehrsteilnehmer an, dass er an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt hat. Auch die Beschilderung in der Straße Am Walle wurde in diesem Zuge optimiert.

Zum einen ist ein größeres „Vorfahrt achten“-Schild an der Einmündung zur Leinstraße angebracht worden, zum anderen ist das bisher direkt an der Einmündung aufgestellte Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“ um circa 50 Meter zurückgesetzt worden und befindet sich nun auf Höhe der Postfiliale.

Dieser Schritt war aus formalen Gründen Voraussetzung dafür, das „Vorfahrt“-Schild an der Leinstraße realisieren zu dürfen. Darüber hinaus war das Schild „Verkehrsberuhigter Bereich“ am bisherigen Standort für in die Straße Am Walle einbiegende Fahrzeuge nicht gut zu sehen.

Hintergrund: Wie die bei der Stadtverwaltung eingetroffenen Nachfragen belegen, war es für viele Autofahrer bisher nicht auf Anhieb zu erkennen, dass es sich bei der Straße Am Walle um einen Verkehrsberuhigten Bereich handelt und dass die aus dieser Straße kommenden Fahrzeuge somit wartepflichtig sind.

Aus Unwissenheit bremsten daher immer wieder aus Norden über die Leinstraße kommende und somit vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge kurz vor der Einmündung ab, um fälschlicherweise die von rechts kommenden Autos vorzulassen.

NCN/kk