Neustadt – Bis zum 30. September 2022 können Privatpersonen, Vereine und Körperschaften
öffentlichen Rechts ihre Anträge im Rahmen der Dorfentwicklung Mühlenfelder Land einreichen. Die Vorhaben aus Mariensee-Bevensen haben noch Zeit bis 2023.
Das Mühlenfelder Land ist immer noch im Förderprogramm Dorfentwicklung Niedersachsen. Das bedeutet, dass Fördermittel auch für private Maßnahmen beantragt werden können. Antragsberechtigt sind Eigentümer von ortsbildprägenden Gebäuden (bis 1945) und (ehemals) landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
– Maßnahmen zu Erhalt historischer Bausubstanz oder zur Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes, beispielsweise Erneuerung von Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen
– Maßnahmen zur Gestaltung von Hof- und Gartenflächen
– Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden
– Revitalisierung leerstehender Gebäude
Vereine oder Körperschaften öffentlichen Rechts können außerdem Förderanträge zur Stärkung des dörflichen Gemeinschaftslebens stellen. Förderfähig sind auch Pflanzmaßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt und zur Aufwertung des Ortsbildes.
Die Förderung beträgt derzeit 30 % der Bruttokosten. Stichtag für die Antragstellung ist in diesem Jahr der 30. September. Das bedeutet, dass die Anträge spätestens bis Anfang September beim Planungsamt der Stadt Neustadt a. Rbge. eingereicht werden müssen. Dem Antragsformular müssen Kostenangebote beigefügt werden. Für die Antragstellung können Sie sich kostenlos bei der Umsetzungsbegleitung beraten lassen.
Dorfentwicklung Mariensee-Bevensen: Fertigstellung des Dorfentwicklungsplans
zum April 2023 geplant.
Für den Dorfverbund Mariensee-Bevensen, der im letzten Jahr in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurde, wird derzeit gemeinsam mit dem Planungsbüro mensch und region aus Hannover, der Dorfentwicklungsplan als Grundlage für die Förderung der öffentlichen und privaten Maßnahmen erarbeitet. Pandemiebedingt kann die ursprünglich vorgesehene Planreife des Dorfentwicklungsplans zum diesjährigen Stichtag am 30.09. nicht erreicht werden.
Für den Dorfverbund bedeutet dies also, dass zunächst der Dorfentwicklungsplan zum April 2023 fertiggestellt und beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) zur Genehmigung eingereicht wird. Somit können die ersten Förderanträge für öffentliche und private Projekte voraussichtlich zum darauffolgenden Stichtag, dem 30.09.2023 gestellt werden. Die Möglichkeit zur Durchführung der Maßnahmen erfolgt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids durch das ArL im Jahr 2024.
NCN/eo