Neustadt/Niedersachsen – Die Landesregierung hat erneut die niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert. Heute treten wesentliche Lockerungen für Inzidenzen unter 10 in Kraft – (Stufe null). Vollständig tritt diese aber in der Region Hannover erst bei einer stabilen Inzidenz unter 10 in Kraft.
Eine Änderung gilt bereits seit dem Wochenende: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 dürfen sich jetzt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen.
Maßnahmen bei stabilen Inzidenzen unter 10:
- In geschlossenen Räumen sind private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen. Nicht mit eingerechnet werden Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und genesene Personen sowie Begleitpersonen und Betreuungskräfte von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.
- Treffen und Feiern mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn die für die Feier verantwortliche Person sicherstellt, dass alle Teilnehmenden einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren müssen nicht getestet werden.
- Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht, wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind und nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen. Bei größeren Sitzungen gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde.
- Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt erlaubt. Es gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht.
- Touristische Schiffs- , Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, wird der Mindestabstand eingehalten, entfällt diese.
- Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen müssen nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen einen negativen Testnachweis vorlegen.
- Gäste von Clubs und Discotheken müssen einen negativen Testnachweis vorlegen oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Masken- und Abstandspflicht entfallen.
- Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten entfällt.Maskenpflicht auf Schulhöfen ist aufgehobenFür Schülerinnen und Schüler gilt zudem: Sie müssen ab sofort auf den Schulhöfen keine Maske mehr tragen, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Freitag bekannt gab. In den Schulgebäuden bleibe die Maskenpflicht jedoch auf Fluren, in Treppenhäusern und auf Toiletten bestehen. Wir berichteten
Hier finden Sie zusätzlich die übersichtlichen Grafiken des Landes Niedersachsen. Die detaillierte Verfügung können Sie hier nachlesen, zusätzliche und aktuelle Maßnahmen der Region Hannover finden Sie hier
Für Garbsen und die Region Hannover können Sie hier immer die aktuellen Verordnungen und Maßnahmen einsehen, die wir Ihnen einer einer extra Kategorie zusammengefasst haben. Die täglichen Corona-Zahlen für Garbsen und der gesamten Region finden Sie hier
NCN/ds