Neustadt – Nun ist es offiziell: Mit der Genehmigung des Haushaltes für 2020 durch die zuständige Kommunalaufsicht ist auch die Straßenausbaubeitragssatzung – kurz Strabs – offiziell abgeschafft.
Der Rat der Stadt Neustadt hat in seinen Sitzungen am 21. Januar bzw. am 5. März dieses Jahres die Aufhebung der Strabs mit der dazugehörigen Aufhebungssatzung rückwirkend zum 31. Dezember 2019 beschlossen. Damit können für Baumaßnahmen, wie etwa Erneuerungen, Verbesserungen oder Erweiterungen bereits einmalig hergestellter Straßen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden, keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Die Maßnahmen, bei denen die sachlichen Beitragspflichten vor diesem Stichtag entstanden sind, werden voraussichtlich noch in diesem Jahr abgerechnet.
Erschließungsbeiträge sind jedoch nach wie vor von den betroffenen Grundstücks- eigentümer*innen zu zahlen. „Unter Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs ist die Schaffung einer Straße oder einer Teileinrichtung von ihr zu verstehen“, erklärt Annika Duthoo, Fachdienstleiterin Tiefbau. „Auch für Straßen, die schon älter sind, aber noch nicht im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung als erstmalig hergestellt gelten, müssen die Kosten für diese Herstellungsmaßnahmen auf die betroffenen Grundstücke verteilt werden“, erklärt sie weiter.
„Die Kommunalaufsicht hat unseren Haushalt genehmigt“, so Bürgermeister Dominic Herbst. „Jedoch nur aufgrund der positiven Ergebnisse der letzten Jahre. Die Abschaffung der Strabs wurde von der Kommunalaufsicht kritisch bewertet. Sollten wir zukünftig mit höheren Defiziten als geplant abschließen, müssen wir diesen Posten auch wieder zur Diskussion stellen“, stellt Herbst fest.
HCN/la