Neustadt – So langsam wird es ernst: Am Sonntag, 26. Mai 2019, sind die Neustädterinnen und Neustädter aufgerufen, einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin zu wählen.
Alle wahlberechtigten Neustädterinnen und Neustädter haben ihre Wahlberechtigungskarte für die
Bürgermeisterwahl mittlerweile postalisch erhalten.
Mit dieser Karte können sie am Wahltag imnach Wohnort zugewiesenen Wahllokal die Wahlunterlagen empfangen und ihre Stimme für einen der Kandidaten bzw. die Kandidatin abgeben.
Wer lieber vorab wählen möchte, kann dies ab sofort direkt in der Briefwahlstelle der Stadt Neustadt erledigen. Wie bei vorherigen Wahlen ist der Sitzungssaal des Verwaltungshauptgebäudes, Nienburger Straße 31, erneut zum Wahlbüro umfunktioniert worden.
Die Briefwahlstelle ist unter der Woche täglich von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Montags und dienstags ist sie
zudem von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 13 bis 18 Uhr erreichbar. Am Freitag vor dem eigentlichen Wahltag, 24. Mai, bleibt die Briefwahlstelle bis 13 Uhr geöffnet.
In der Briefwahlstelle kann jede/r Wahlberechtigte seine Wahlunterlagen abholen, eine Zusendung
vereinbaren oder sofort seine Stimme in der Wahlkabine abgeben. In allen Fällen sind die
Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis/Reisepass mitzubringen.
Wenn die Wahlunterlagen für Dritte, wie beispielsweise den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin, beantragt/abgeholt werden, muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und unterschrieben sein. Auch der Personalausweis der vollmachtgebenden Person ist mitzubringen.
Wer nicht in die Briefwahlstelle kommen und lieber postalisch wählen möchte, muss bei der Stadt
einen Wahlscheinantrag stellen. Dieser ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu
finden.
Der ausgefüllte Antrag muss bei der Stadtverwaltung (Nienburger Straße 31, 31535 Neustadt) eingereicht werden. Alternativ kann der Wahlschein ab sofort auch online über einen Link auf dem Stadtportal unter Rathaus/Wahlen/Bürgermeisterwahl beantragt werden. Dies ist bis Donnerstag, 23. Mai 2019, um 12 Uhr möglich.
NCN/kk