Briefwahlunterlagen für die Stichwahl

Briefwahl zur Stichwahl (Foto: Stadt Neustadt)

Neustadt – Am Sonntag, 16. Juni, findet die Stichwahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister statt. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai das Ergebnis des ersten Wahlgangs bestätigt und Christina Schlicker (SPD) und Dominic Herbst (GRÜNE) für die Stichwahl zugelassen.

Alle wahlberechtigten Neustädterinnen und Neustädter haben ihre Wahlberechtigungskarte bereits im Vorfeld der Wahl am 26. Mai erhalten. Diese Karte ist auch für die Stichwahl gültig.

Bei Personen, die ihre Wahlbenachrichtigungskarte bei der Hauptwahl nicht zurück erhalten haben, reicht ein Ausweisdokument aus.

Alle Wahlberechtigten, die bereits mit der Anforderung der Unterlagen für die Hauptwahl auch die Unterlagen für die Stichwahl beantragt haben, bekommen diese jetzt automatisch zugeschickt.

Wer diese Möglichkeit nicht genutzt hat aber dennoch lieber vorab wählen möchte, kann dies ab sofort direkt in der Briefwahlstelle der Stadt Neustadt erledigen. Die Briefwahlstelle im Sitzungssaal, Nienburger Str. 31, ist unter der Woche täglich von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Montags und dienstags ist sie zudem von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 13 bis 18 Uhr erreichbar. Am Freitag vor dem eigentlichen Wahltag, 14. Juni, bleibt die Briefwahlstelle bis 13 Uhr geöffnet.

In der Briefwahlstelle kann jede und jeder Wahlberechtigte seine Wahlunterlagen abholen, eine Zusendung vereinbaren oder sofort seine Stimme in der Wahlkabine abgeben.

Wer nicht in die Briefwahlstelle kommen und lieber postalisch wählen möchte, muss bei der Stadt einen Wahlscheinantrag stellen. Dieser ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden.

Der ausgefüllte Antrag muss bei der Stadtverwaltung (Nienburger Straße 31, 31535 Neustadt) eingereicht werden. Alternativ kann der Wahlschein auch online über einen Link auf dem Stadtportal unter Rathaus/Wahlen/Bürgermeisterwahl beantragt werden.  Dies ist bis Donnerstag, 13. Juni 2019, um 12 Uhr möglich.

ACHTUNG:
In einigen Briefwahlunterlagen findet sich auf dem Wahlschein der Hinweis „Dann erst den Wahlschein mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.“ Dabei handelt es sich um einen Fehler, der Wahlbriefumschlag für die Stichwahl ist grün.

Die Briefwählerinnen und -wähler werden gebeten, den grünen Umschlag zu verwenden. Bei Unsicherheiten oder Fragen können sich die Wähler jederzeit gern unter 05032 84-130 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Briefwahlstelle wenden.

NCN/kk