Neustadt – Wer Hunde nicht anmeldet, riskiert Bußgeld und Nachzahlung. Jetzt wird im Stadtgebiet stärker kontrolliert.
Mehr Kontrollen im Stadtgebiet
In Neustadt am Rübenberge wird die Hundesteuer ab sofort genauer überprüft. Die Stadt Neustadt am Rübenberge kündigt verstärkte Kontrollen im gesamten Stadtgebiet an, um die Hundesteuer gerecht zu erheben.
3.649 Hunde sind gemeldet, doch es dürften mehr sein
Aktuell sind bei der Stadt insgesamt 3.649 Hunde angemeldet. Erfahrungen aus anderen Kommunen, etwa aus Osnabrück, Seelze und Garbsen, zeigen jedoch: Trotz vieler ordnungsgemäß angemeldeter Tiere gibt es immer noch Hunde, die nicht gemeldet wurden, um die Hundesteuer zu umgehen. Auch für Neustadt am Rübenberge geht die Verwaltung davon aus, dass im Stadtgebiet eine größere Anzahl nicht angemeldeter Hunde gehalten wird.
Diese Pflichten gelten für Hundehalter
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Halten eines Hundes innerhalb einer Woche nach der Anschaffung oder nach einem Zuzug schriftlich anzuzeigen ist. Das gilt auch für die Abmeldung, etwa wenn ein Hund veräußert wurde, verstorben ist oder abhandengekommen ist, oder wenn der Halter aus Neustadt am Rübenberge wegzieht. Zudem ist eine Online-Anmeldung oder -Abmeldung über die Homepage der Stadt möglich.
Bußgeld bis 10.000 Euro und Nachzahlung
Wer diese Pflicht nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Nichtanmeldung eines Hundes kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, § 9 der Hundesteuersatzung. Zusätzlich kann die Hundesteuer in solchen Fällen rückwirkend für bis zu vier Jahre erhoben werden.
Ausnahmen und Ziel der Aktion
Diensthunde und anerkannte Assistenzhunde können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Steuerpflicht befreit werden. Für dieses Jahr sind verstärkte Kontrollen vorgesehen, Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit und die Entlastung der ehrlichen Hundehalter.


















