Neustadt – Am 16.10.2021, gegen 16:55 Uhr, meldete ein Verkehrsteilnehmer, dass vor ihm auf der B6 in Fahrtrichtung Nienburg ein PKW Dacia die Fahrbahn in starken Schlangenlinien befahre. Mithilfe durchgehender Standortmeldungen konnte der genannte PKW durch eine
Funkstreifenwagenbesatzung des PK Neustadt schließlich in einer Parkbucht der B6 hinter der
Abfahrt Schneeren angehalten werden. Bei der Kontrolle des 53–jährigen Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass dieser unter Alkoholeinfluss stand. Ein Alcotest ergab einen Wert von 1,82 Promille. Er wurde zur hiesigen Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Der Führerschein wurde zur Vorbereitung der richterlichen Entziehung der Fahrerlaubnis
beschlagnahmt. Gegen den 53–jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Ebenfalls am 16.10.2021, gegen 20:55 Uhr, wurde ein 20–jähriger E–Scooter–Fahrer festgestellt, der die Wunstorfer Straße befuhr. Auf dem E–Scooter transportierte er hierbei verbotswidrig die 18–jährige Eigentümerin des E–Scooters. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das KFZ nicht haftpflichtversichert war. Gegen beide Personen wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Eine weitere Trunkenheitsfahrt wurde am 17.10.2021, gegen 23:30 Uhr, festgestellt. Eine
Funkstreifenwagenbesatzung des PK Neustadt kontrollierte zu diesem Zeitpunkt einen PKW Audi, der den Parkplatz eines Schnellrestaurants in der Mecklenhorster Straße befuhr.
Der 26–jährige Fahrzeugführer war erheblich alkoholisiert. Der Test am Alcomaten ergab einen
Wert von 1,41 Promille. Die Beamten verbrachten die Person zur hiesigen Wache, ließen eine
Blutprobe entnehmen und beschlagnahmten den Führerschein. Auch dieser Fahrzeugführer muss sich nun strafrechtlich verantworten.
NCN/Cu