Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

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    Neustadt – Am frühen Freitagabend, 20.08.2021, um 18:31 Uhr, befuhr eine 35Jährige mit ihrem BMW die Gartenstraße hier in 31535 Neustadt a. Rbge.. Da am Fahrbahnrand einige Pkw parkten, musste sie zum Vorbeifahren nach links auf den Gegenfahrstreifen wechseln.

    Zu diesem Zeitpunkt kam ihr ein 24jähriger Fahrradfahrer entgegen. Die Fahrzeugführerin
    erkannte den Radfahrer sofort und es gelang ihr auch, ihren Pkw rechtzeitig zu stoppen.

    Dem Radler konnte allerdings nicht mehr anhalten und so kam es zur Kollision mit dem BMW,
    woraufhin er auf die Straße stürzte und sich leicht am Knie verletzte.
    Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Radfahrers. Ein noch vor Ort bei ihm vorgenommener Alkoholtest führte zu einer Atemalkoholkonzentration von 2,08 Promille.

    Daher musste er im Anschluss die Polizisten zur Wache begleiten, wo ihm die Ärztin zur
    Beweissicherung einige Tropfen seines Lebenssaftes entnahm.
    Zudem wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

    An dieser Stelle weist das PK Neustadt noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass man nach dem Genuss von Alkohol auch das Fahrrad lieber stehen lassen sollte.
    So kann es schon bei einer Alkoholisierung von nur 0,3 Promille in Verbindung mit den entsprechenden Ausfallerscheinungen, wie dem Fahren von Schlangenlinie oder der Missachtung von Verkehrszeichen, zu einem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr kommen.

    Man spricht auch von der relativen Fahruntüchtigkeit. Ab 1,6 Promille ist die Fahrtüchtigkeit dann überhaupt nicht mehr gegeben, hier liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor.

    NCN/cu