Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur 3. Kraft im Kindergarten

Symbolbild

Neustadt – In Niedersachsen wird eine Verbesserung beim Fachkraft-Kind-Schlüssel in Kindergartengruppen gesetzlich festgeschrieben.

Darauf haben sich die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen SPD und CDU geeinigt. Demnach wird der Entwurf des „Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ (NKiTaG) um einen verbindlichen Einstieg in die 3. Kraft in Kindergartengruppen erweitert. Hierzu hat man sich auf einen Fünfstufenplan verständigt, wobei die Stufen 1 und 2 gesetzlich verankert werden und die Stufen 3 – 5 in einem Entschließungsantrag beschrieben werden.

In den zwei gesetzlich zu verankernden Stufen werden ab dem Kindergartenjahr 2023 mehr Fachkräfte für die Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung verbindlich eingeführt.

Stufe 1 sieht 15 zusätzliche Stunden über in der Ausbildung befindliche Erzieherinnen oder Erzieher beziehungsweise Sozialassistentinnen oder Sozialassistenten vor, wobei auch zusätzliche Anleitungsstunden in der Einrichtung ermöglicht werden. Ab dem Kindergartenjahr 2027 wird das Land dritte Kräfte im Umfang von dann 20 Stunden in den Ganztagskindergartengruppen finanzieren.

„Das ist ein klares Signal für die dritte Kraft im Kindergarten. Nach einer jahrzehntelangen Debatte wird mit dieser Gesetzesänderung der Weg zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung beschritten. Wir setzen einen Stufenplan um, so wie angekündigt.

Die vereinbarten Schritte im neuen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege sind eine Verpflichtung und werden Landesregierungen über den Tag hinaus an die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels binden. Ich habe immer betont, dass ich mir die 3. Kraft wünsche und eine gesetzliche Regelung inhaltlich befürworte. Zugleich muss ein solches Versprechen auch personell umsetzbar und finanzierbar sein. Daher ist eine zeitliche Streckung nicht nur sinnvoll und notwendig, sondern auch die einzige Möglichkeit der Umsetzung. Der Stufenplan bringt das Wünschenswerte mit dem Machbaren zusammen. So wird die frühkindliche Bildung in Niedersachsen nachhaltig gestärkt.“

Ich begrüße sehr, dass auch eine Revisionsklausel in das neue NKiTaG mit aufgenommen wird. Viele Erzieherinnen und Erzieher haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie nicht 30 Jahre auf die nächste Novelle des NKiTaG warten wollen.

Auch hiermit setzen wir ein klares Signal, dass gesellschaftliche Veränderungen und die deutlich gestiegene Bedeutung der frühkindlichen Bildung auch regelmäßig eine aktualisierte Grundlage im Gesetz finden“.

NCN/ds