Geld für gewerbliche E-Lastenräder kommt nun vom Umweltministerium

Foto: region Hannover

Neustadt – Ab dem 01. März 2021 wird der Kauf von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung mit einer Prämie von 25 Prozent, maximal aber 2500 Euro bezuschusst.

Die Kaufprämie kann beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und läuft bis Februar 2024, darauf weist die Region Hannover hin, die schon 2017 erstmals ein Förderprogramm für Firmen, Freiberufler und Vereine zur Anschaffung von Cargo-Bikes aufgelegt hatte. Die finanziellen Mittel wurden von der Sparkasse Hannover zur Verfügung gestellt.

„Wir gehörten vor vier Jahren auf kommunaler Ebene bundesweit zu den Ersten, die eine Lastenradförderung ausschütten konnten – daher freue ich mich, dass nun der Bund diese sinnvolle Maßnahme aufgreift und erweitert“, so der Verkehrsdezernent der Region Hannover, Ulf-Birger Franz. Seit 2017 wurden regionsweit Förderungen für rund 150 gewerblich genutzte Lastenfahrräder mit bis zu 1000 Euro bewilligt.

Nutznießer waren Handwerksbetriebe, aber auch Kitas, Altenheime oder freischaffende Kreative. Die Fördergelder stammten aus dem „Sparkassenbrief N+“, mit dem die Sparkasse Klima- und Umweltschutzprojekte in der Region Hannover fördert.

Für das Finanzinstitut bekräftigte Pressesprecher Stefan Becker: „Wir haben mit unserem gemeinsamen Programm maßgeblich zur Anschaffung von Lastenrädern beitragen können. Gerade für kleinere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe war die Förderung meistens das letzte noch notwendige Argument zum Kauf. So konnten wir den Verkehr in der Region ein bisschen klimafreundlicher machen und nicht zuletzt auch den regionalen Fahrradhandel stärken. Das Lastenrad hat seinen Platz im Alltag gefunden.“

Die Sparkasse Hannover werde mit den Mitteln aus dem Sparkassenbrief N+ auch künftig sinnvolle und nachhaltige Projekte in der Region unterstützen.

Die Förderung durch das Bundesumweltministerium über die „E-Lastenfahrrad-Richtlinie“ startet zum 01.03.2021 und läuft bis zum 29.02.2024. Die Lastenräder mit elektrischer Antriebsunterstützung müssen neu sein, dürfen nur für den Lastentransport ausgelegt sein und müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen.

Alle notwendigen Informationen sind zu finden unter: https://www.klimaschutz.de/foerderung/e-lastenfahrrad-richtlinie

NCN/ds