Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten für Haus- und Hofbesitzer*innen ortsbildprägender Gebäude in der Dorfregion Mariensee – Bevensen

Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten für Haus- und Hofbesitzer*innen ortsbildprägender Gebäude in der Dorfregion Mariensee - Bevensen
Foto: Stadt Neustadt am Rübenberge

Neustadt – Wo finden private Haus- und Hofbesitzer*innen Unterstützung bei der Sanierung und dem Erhalt ortsbildprägender Gebäude? Wie lassen sich Dörfer für die Zukunft attraktiv gestalten?

Eine Antwort auf diese Fragen kann die Dorfentwicklung leisten.

Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm von EU, Bund und Land, welches die baulichen, verkehrstechnischen, sozialen sowie kulturellen Rahmenbedingungen in ländlichen Regionen verbessern soll. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes, dem Ausbau von Gemeinbedarfseinrichtungen, der Aufwertung des Ortes und dem Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz.

Auch das Fördergebiet der Dorfregion Mariensee-Bevensen mit den Dörfern Mariensee, Wulfelade, Empede, Himmelreich, Bevensen, Büren und Laderholz wurde in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.

Welche Möglichkeiten es im Konkreten gibt und wie die einzelnen Schritte auf dem Weg dorthin aussehen, wird im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

Informationsveranstaltung

Die Stadtverwaltung lädt gemeinsam mit dem beauftragten Büro Sweco GmbH aus Hannover und dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser alle interessierten Bürgerinnen
und Bürger ein:

Wann: Am 03. Juli 2023 um 18:30 Uhr
Wo: Im Dorfgemeinschaftshaus Wulfelade (Wulfelader Straße 25, 31535 Neustadt a. Rbge.)

Der Dorfentwicklungsplan wurde im Rahmen eines intensiven Erarbeitungsprozesses unter Einbindung der lokalen Akteur*innen und der Bürgerschaft erarbeitet. Die Anerkennung erfolgte durch das ArL Leine-Weser.

Startschuss für die Umsetzungsphase der Dorfentwicklung

Damit fällt der Startschuss für die Umsetzungsphase der Dorfentwicklung. Förderanträge können bis zum Stichtag 30.09. eines jeden Jahres beim ArL gestellt werden. Bis 2028 können nicht nur öffentliche, sondern auch private Interessent*innen Anträge auf eine Förderung stellen. Bei der Beantragung ist auch die Stellungnahme der Kommune notwendig. Anträge sollten daher
jeweils bis zum 15.09. bei der Stadt Neustadt a. Rbge. vorliegen. Zuvor können die Bürger*innen Beratungsleistungen eines Fachbüros in Anspruch nehmen, welches bei der groben Maßnahmenplanung und Fördermittelberatung unterstützend tätig ist. Dieser Auftrag wurde an das Büro Sweco GmbH vergeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum DE-Plan erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt .

NCN/aw