Neustadt – Ferienzeit ist Reisezeit: Mit dem SommerFerienTicket (SFT) sind Kinder und Jugendliche des Geburtsjahrgangs 2002 und jünger (19. Geburtstag im Jahr 2021) in den Sommerferien vom 22. Juli bis einschließlich 1. September für nur 33,00 € mobil – egal ob Schüler, Azubi, FSJler oder BuFdi.
Ob an die Nordsee, in die Stadt, den Harz oder die Lüneburger Heide – alle unter 19-Jährigen können sechs Wochen lang im gesamten GVH Tarifgebiet sowie in ganz Niedersachsen und Bremen mit Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs fahren und das dazugehörige Wertscheckheft mit attraktiven Rabattgutscheinen nutzen.
Das SommerFerienTicket ist nicht übertragbar. Das SommerFerienTicket gilt…:
…im gesamten GVH Tarifgebiet
…in allen Bussen, Stadt- und Straßenbahnen fast aller Verkehrsunternehmen in Niedersachsen und Bremen
…in Zügen des Nahverkehrs der DB Regio sowie vieler anderer Eisenbahnen (2. Wagenklasse), auch bis Hamburg Hbf
…Kinder und Jugendliche bis einschließlich 19 Jahren, wenn sie im Jahr
2002 geboren sind
…in den Sommerferien vom 22. Juli bis einschließlich 1. September 2021
Das SommerFerienTicket gilt nicht…:
…wenn es nicht vor der ersten Fahrt vom Inhaber ausgefüllt wurde oder
von einer anderen Person als dem Inhaber genutzt wird
…in Zügen des Fernverkehrs
Das SommerFerienTicket erhältlich ab 5. Juli 2021:
in den meisten Verkaufsstellen für Fahrkarten
in allen Reisezentren der DB
in vielen Reisebüros mit DB-Lizenz
in allen Service- und Verkaufsstellen im GVH online unter https://www.sft2021.de/ (schon ab dem 23. Juni erhältlich)
nicht an Ticketautomaten erhältlich
Gut zu wissen:Wer 16 Jahre oder älter ist und mit einem SommerFerienTicket fährt, muss bei einer Kontrolle einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen. GVH Schulfahrkarte und Jugendnetzkarte gelten auch in den Sommerferien.
GVH Schulfahrkarten, auf denen sich die Wertmarke für das Schuljahr 2020/2021 befindet, werden während der Sommerferien 2021 als Fahrausweis im ganzen GVH-Tarifgebiet (Zonen A-C) anerkannt. Auch die GVH Jugendnetzkarte, die von Schülerinnen und Schülern genutzt
wird, die keine Berechtigung für eine Schulfahrkarte haben, gilt in den Sommerferien im gesamten GVH Tarifgebiet. Kundenkarten, die für das Schuljahr 2020/2021 ausgestellt waren, werden bis einschließlich September 2021 anerkannt. Die Schülerinnen und Schüler können so mit der „alten“ Kundenkarte schon die erste Jugendnetzkarte für den Beginn des neuen Schuljahres kaufen und nutzen. Der neue Berechtigungsnachweis kann somit
erst zu Beginn des neuen Schuljahres von der Schule besorgt werden.
Der GVH wünscht erholsame Sommerferien und gute Fahrt!
NCN/ds