Grillunfall: Was tun? – Johanniter-Unfall-Hilfe gibt Erste-Hilfe-Tipps

    Foto: Johanniter/ Jan Dommel

    Newustadt – Nach den langen Corona-Einschränkungen und den stetig steigenden Temperaturen zieht es immer mehr Menschen nach draußen an den Grill.

    Ob Bratwurst, Steak oder Gemüsespieß – es glühen die Holzkohlen, und Elektrogrille heizen hoch. Doch das Grillvergnügen ist nicht immer ganz ungefährlich: Jährlich verletzen sich viele Tausende Menschen beim leichtsinnigen Umgang mit Grillgeräten. Stichflammen oder Verpuffungen entstehen zum Beispiel, wenn ungeduldige Grillmeister Spiritus auf die glühenden Kohlen schütten. Schwere Brandblasen können entstehen, wenn besonders Hungrige das Fleisch mit den Händen statt mit der Grillzange vom Rost nehmen. Grundsätzlich sollte immer darauf geachtet werden, dass jeder Grill sicher steht. 

    Erste Hilfe bei Brandverletzungen

    „Bei großflächigen Verbrennungen, besonders an Händen, im Gesicht oder den Genitalien sollte umgehend der Rettungsdienst gerufen werden“, sagt Kersten Enke, Leiter der Johanniter-Akademie Niedersachsen/Bremen.

    Bei Verletzungen, die größer als eine Handfläche sind, ist professionelle Hilfe unbedingt notwendig. Kleinere Brandverletzungen (zum Beispiel an den Fingern) können mit normal temperiertem Wasser kurz gekühlt werden. Das bringt Schmerzlinderung. Große Brandwunden sollten nicht gekühlt werden. Es besteht die Gefahr der Unterkühlung und somit eine weitere starke Belastung des Kreislaufs. Deshalb sollten Personen mit größeren Verbrennungen auch mit einer Wärmefolie aus dem Verbandkasten vor einer Unterkühlung geschützt werden. 

    Damit offene Wunden sich nicht entzünden, sollten diese umgehend steril abgedeckt werden. Geeignete sterile Verbandtücher sind in jedem Erste-Hilfe-Kasten zu finden.

    Besondere Aufmerksamkeit sollte den kleinsten Grillern gelten.  „Grundsätzlich gilt: Kinder weg vom Grill! Denn die Kleinsten können die Gefahr der Hitze nicht einschätzen. Umstehende kleine Kinder sind besonders gefährdet, wenn sich der Grillrost auf Kleinkind-Kopfhöhe befindet“, warnt Enke. Plötzlich auflodernde Flammen können in Kindergesichtern schwerste Verletzungen verursachen. Dann gilt es, im Ernstfall sofort die 112 anzurufen. 

    Darüber hinaus kann schnelles und beherztes Handeln Leben retten, wenn Kleidungsstücke grillender Personen Feuer gefangen haben. Mit einer Decke lassen sich die Flammen ersticken. Helfer sollten die Person auf dem Boden hin und her wälzen und diese gegebenenfalls mit Wasser übergießen.

    Eine weitere Gefahr droht bei schweren, großflächigen Verbrennungen sowie bei Gesichtsverbrennungen: „Häufig sind Atem- und Kreislaufstörungen die Folge. Deshalb sollten Ersthelfer unbedingt Atmung und Kreislauf der verletzten Person beobachten, bis der Rettungsdienst eintrifft“, sagt Enke.

    Wie bei Brandverletzungen und anderen Notfällen zu handeln ist, können Interessierte in den Erste-Hilfe-Kursen der Johanniter erfahren.

    Die Kursangebote der Johanniter sind ab sofort wieder landesweit buchbar. Weitere Informationen und Anmeldung unter Tel. 0800 32 33 800 (gebührenfrei) oder im Internet unter www.johanniter.de/kurse/erste-hilfe-kurse.

    NCN/ds