Zwischenergebnis zum Bahnübergang Poggenhagen

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Neustadt – Der Zeitplan für die Aufhebung der höhengleichen Bahnübergänge an der Moordorfer Straße (B 442) und Fliegerstraße (K 336) im Neuststädter Ortsteil Poggenhagen ändert sich:

Das laufende Planfeststellungsverfahren wird erst zum Ende der vorgesehenen Frist im Februar 2023 abgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund sind die ursprünglich für 2023 vorgesehenen Einschränkungen im Bahnverkehr („Sperrpausen“) unter anderem für Brückenbauarbeiten nicht realisierbar.

Die Region Hannover hat die Projektbeteiligten und die politischen Gremien darüber im Oktober informiert. Um die weiteren Schritte zu besprechen, haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Stadt, Region Hannover und der Deutschen Bahn auf Einladung von Neustadts Bürgermeister Dominic Herbst zu einem Runden Tisch zusammengefunden.

„Wir haben uns zusammengesetzt, um offene Fragen zu klären und gemeinsam in die Zukunft zu schauen. Es ist wichtig, dass wir den Menschen in Neustadt erklären können, was passiert ist. Nur so können wir das Vertrauen in das Projekt und seine Realisierbarkeit wiederherstellen“, erklärte Herbst.

Deutlich wurde, dass ein Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben in Poggenhagen nicht vor Ablauf der anberaumten Frist Anfang kommenden Jahres möglich sein wird. Im Rahmen des Verfahrens werden die „Träger öffentlicher Belange“ beteiligt und Einwände Betroffener gehört und abgewogen.

Die Region hatte zu Beginn des Verfahrens gehofft, nicht die vollen zwei Jahre für die Abwägung der Einwände zu benötigen und eine Sperrpause daher schon für das Jahr 2023 für die vorbereitenden Arbeiten am Brückenbauwerk beantragt. Im Gespräch am Runden Tisch erläuterte die Region Hannover ihre Position: Erst nach Prüfung aller im Anhörungsverfahren vorgetragenen Argumente und unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und gerichtlicher Entscheidung könne die Region als Planfeststellungsbehörde dem Antrag stattgeben.

Noch ein weiterer Punkt, der zu Beginn des Verfahrens nicht bekannt war, erschwert das Vorankommen. Im Jahr 2021 wurde das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) geändert.

Vor der Novellierung war die Region mit einem Drittel an den Kosten für die Aufhebung des Bahnübergangs Fliegerstraße/Bahnhofstraße (K 336) beteiligt. Der Bund und die Bahn waren ebenfalls mit je einem Drittel in der Verantwortung.

Mit der Gesetzesänderung wurde die Region von ihren finanziellen Verpflichtungen entbunden und wird sich deshalb nach Abschluss der Leistungsphase 4 (Planfeststellungsverfahren) aus der Projektleitung zurückzuziehen. An dem Projekt bleibt die Region allerdings weiterhin als Kreuzungsbeteiligter involviert.

Die Bahn hat einer freiwilligen Projektübernahme unter vorher festgelegten, eindeutigen Bedingungen zugestimmt:
Ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss und die qualifizierte Prüfung der bisherigen Planunterlagen durch externe Ingenieurbüros, woraus not-wendige Anpassungen für die Region Hannover als aktive Projektleitung resultieren können. Diese freiwillig angebotene Übernahme muss innerhalb eines Jahres erfolgen, damit sie in der Projektorganisation der DB Netz AG abgewickelt werden kann.

Um das Projekt noch im anvisierten Zeitplan durchführen zu können, hätte noch vor Abschluss der Leistungsphase 4 externe Ingenieurbüros für die qualifizierte Übergabe gebunden werden müssen. Da die Region gesetzlich nicht mehr zuständig ist, kann sie diesen Schritt nicht mehr gehen. Die Deutsche Bahn hingegen kann diese Beauftragung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht durchführen, da das Projekt offiziell noch nicht übergeben und damit auch keine finanziellen Mittel bereitgestellt sind.

Wie geht es weiter?
Die Region Hannover hat weiter die Aufgabe, alle Gutachten und Einwände zu prüfen und abzuwägen, um spätestens bis zum 15. Februar 2023 einen Planfeststellungsbeschluss zu formulieren. Die darin festgesetzten Baumaßnahmen können vor Gericht angefochten werden, so dass die DB das Projekt erst übernehmen wird, wenn der Beschluss rechtskräftig ist.

Für eine effiziente Planung müssen Sperrpausen – eine betriebliche Einschränkung, um Bauarbeiten zu ermöglichen – drei Jahre im Voraus angemeldet werden. Anschließend erfolgt unter Berücksichtigung der Anmeldung aller Sperrbedarfe deutschlandweit eine Koordination der einzelnen Maßnahmen, sodass beispielsweise doppelte Betroffenheit einzelner Streckenabschnitte vermieden werden.

Da Sperrpausen immer für drei Jahre im Vorfeld beantragt werden müssen, wäre das nächste denkbare und frühestmögliche Zeitfenster der Zeitraum 2025/26.

Wann genau die nächsten Sperrpausen tatsächlich genehmigt werden können, hängt vom weiteren Planfeststellungsverfahren ab. Die DB wird das Projekt erst übernehmen, wenn der Beschluss rechtskräftig ist und es keine Klagen mit auf-schiebender Wirkung gibt.
Ein Termin, ab wann tatsächlich mit den ersten Vorarbeiten begonnen werden kann, ist für keinen der Projektbeteiligten derzeit absehbar.

NCN/aw