Zugangsbeschränkungen zum Lichterfestival aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

Neustadt – Mit der neuen Corona-Verordnung vom Mittwoch, den 24.11.2021 und steigenden Werten ergeben sich geänderte Zugangsbeschränkungen zum Lichterfestival vom 03.-05. Dezember.

Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat für die Stadt Neustadt a. Rbge. oberstes Gebot. Deshalb werden zum Lichterfestival Zugangsbeschränkungen gelten, die über die Regelungen der derzeit noch nicht eingetretenen Warnstufe 2 hinausgehen. Das bietet auch für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit.

„Es ist zu erwarten, dass wir uns bis zur Veranstaltung in Warnstufe 2 befinden wer-den. Wir möchten den Besuch des Lichterfestivals so sicher wie möglich gestalten.“, sagt Citymanagerin Jana Schadwinkel. So haben am Freitag und Samstag nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die sich zusätzlich vor Betreten des Veranstaltungsgeländes einem PoC-Antigen-Schnelltest (gültig bis zu 24 Stunden) oder PCR-Test (gültig bis zu 48 Stunden) unterzogen haben („2G plus“). Kontrolliert wird am Einlass. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht nötig.


Am Familientag am Sonntag gilt 2G. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Allerdings gilt am Sonntag für alle Besucher ab 6 Jahren die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Dies soll helfen, den Sicherheitsstandard der Veranstaltung auch für ungeimpfte Kinder so hoch wie möglich zu gestalten. Aktuelle Infos sind auf Facebook und Instagram unter @lichterfestival zu finden.

NCN/cu