Verzögerungen bei Wohn- und Elterngeldstelle

Themenfoto

Neustadt – Aufgrund des hohen Antragsaufkommens seit Inkrafttreten der bundesweiten Wohngeldreform am 1. Januar 2023 kann es in der Wohn- und Elterngeldstelle zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der eingereichten Anträge kommen.

Antragstellerinnen und Antragssteller werden daher gebeten von Rückfragen bzgl. des Sachstandes der Bearbeitung und Nachfragen bzgl. des Posteingangs abzusehen.

Sie zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden fehlende Unterlagen postalisch anfordern.

Hintergrund

Am 1. Januar 2023 ist die bundesweit größte Wohngeldreform in Deutschland in Kraft getreten. Damit sind bundesweit rund 1,4  Millionen Haushalte zusätzlich anspruchsberechtigt. Dadurch hat sich das Arbeitsvolumen in allen Kommunen erheblich verstärkt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018

 NCN/aw