
Neustadt – Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Rechte der Verbraucher im Fokus bei unberechtigten Kündigungen durch Energieversorger.
Ungewollt vom Energieversorger gekündigt
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Rechte. Immer häufiger kommt es vor, dass Energieanbieter Verträge beenden, obwohl kein Wechsel veranlasst wurde. Unberechtigte Kündigungen führen zu einem steigenden Beratungsbedarf. Die Rechtslage ist eindeutig: Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung der Verbraucher hat die Kündigung keine Gültigkeit. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt auf, welche Rechte Betroffene haben.
Häufige Gründe für unberechtigte Kündigungen
Laut René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erreichen die Beratungsstelle zunehmend Anfragen von Verbrauchern, deren Energievertrag ohne eigenes Zutun gekündigt wurde. Die Ursachen sind vielfältig: Neukunden geben beim Wechsel möglicherweise falsche Daten an, oder unseriöse Anbieter versuchen, einen Vertrag aufzudrängen.
Rechte der Verbraucher und Weiterversorgung
Die Verbraucher haben eine solide Grundlage, um sich gegen unberechtigte Kündigungen zu wehren. Es wird empfohlen, den Versorger zur Weiterversorgung aufzufordern und gegebenenfalls den Nachweis über die Vollmacht zu verlangen. Liegt diese nicht vor, hat die Kündigung ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen keine Gültigkeit, und der bisherige Vertrag muss weiterlaufen.
Hilfreiche Ressourcen und Unterstützung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt online einen kostenfreien Musterbrief zur Verfügung. Bei weiteren Fragen bietet die Organisation kostenlose Beratungen an – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung.