Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Raum

Symbolbild

Neustadt – Morgen tritt die neue Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung
der Verbreitung des Corona-Virus „COVID-19“ anlässlich der Überschreitung der 7-
Tage-Inzidenz von 50 Neuinfizierten in Kraft.

In dieser wird auch das Tragen von Alltagsmasken (Mund-Nase-Bedeckungen) im öffentlichen Raum geregelt. Für Neustadt gilt das Tragen der Masken insbesondere in der Fußgängerzone.
Die Allgemeinverfügung regelt u.a., dass an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung besteht.

Dazu gehören u.a. Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und
Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden
Parkplätze.

Konkret betroffen in Neustadt ist insbesondere die Fußgängerzone in der Kernstadt. Maskenpflicht herrscht an der Marktstraße von der Kleinen Leine bis zum Heini-Nülle-Platz sowie an der Windmühlenstraße, Entenfang, Mittelstraße und Wallstraße. Maßgeblich ist die konkrete Beschilderung vor Ort. Da das Parkhaus am Rundeel und der Parkplatz am Löwen unmittelbar angrenzt, wird auch für diesen Bereich dringend empfohlen, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Grundsätzlich wird jeder darum gebeten, überall dort Mund und Nase zu bedecken, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen gelten u.a. bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit, für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, für Kinder unter sechs Jahren oder während sportlicher Betätigung.

Polizei sowie der städtische Ordnungsdienst werden durch regelmäßige Kontrollen
in der nächsten Zeit verschärft das Einhalten der Regeln überwachen.

NCN/ds