Tempolkontrollen in Neustadt im Oktober: Standorte und Zeiträume im Überblick

Die Blitzeranhänger im Einsatz. Tempolkontrollen in Neustadt im Oktober: Standorte und Zeiträume im Überblick
Tempolkontrollen in Neustadt: Standorte und Zeiträume im Überblick. Foto: Stadt Neustadt

Neustadt – Die Blitzeranhänger im Einsatz. Tempolkontrollen in Neustadt im Oktober: Standorte und Zeiträume im Überblick

Tempolkontrollen in Neustadt

In den kommenden Wochen werden die sogenannten Blitzer-Anhänger der Stadt Neustadt an verschiedenen Standorten die Geschwindigkeit überwachen. Die Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit und sollen dazu beitragen, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu fördern.

Geplante Kontrollstandorte

Die Geschwindigkeitskontrollen sind für die folgenden Zeiträume und Orte vorgesehen:

  • 40. Kalenderwoche: Ab 01. Oktober: Poggenhagen, Fliegerstraße (K 336)
  • 40. Kalenderwoche: Ab 02. Oktober: Mardorf, Mardorfer Straße (L 360)
  • 41. Kalenderwoche: Ab 06. Oktober: Neustadt, Leinstraße (KGS / Balneon)
  • 41. Kalenderwoche: Ab 07. Oktober: Neustadt, Mecklenhorster Straße (L 193)
  • 41. Kalenderwoche: Ab 09. Oktober: Nöpke, Nöpker Str. (K 301) / Seniorenwohnheim
  • 41. Kalenderwoche: Ab 10. Oktober: Neustadt, Wunstorfer Straße (B 442)
  • 43. Kalenderwoche: Ab 21. Oktober: Mariensee, Höltystraße (L 191) / Kita
  • 43. Kalenderwoche: Ab 22. Oktober: Hagen, Hagener Straße (K 342)
  • 43. Kalenderwoche: Ab 24. Oktober: Bevensen, Alpestraße (L 192)
  • 44. Kalenderwoche: Ab 28. Oktober: Neustadt, Kornstraße / Schule
  • 44. Kalenderwoche: Ab 29. Oktober: Otternhagen, An der Waldbühne (K 315)
  • 44. Kalenderwoche: Ab 30. Oktober: Welze, Welzer Straße (L 191)

Hinweise zu den Messungen

Die semistationären Messanhänger werden an allen Kontrollpunkten mehrere Tage lang eingesetzt. Änderungen des Kontrollplans können aus organisatorischen Gründen auftreten. Zudem sind im gesamten Stadtgebiet jederzeit zusätzliche Messungen durch die Polizei möglich.

Vorgaben für Tempomessungen

Die kommunalen Tempomessungen dürfen ausschließlich an Kontrollpunkten durchgeführt werden, die in Absprache mit der Polizeiinspektion festgelegt wurden. Für die Auswahl dieser Punkte gelten strenge Vorgaben, die unter anderem Unfallzahlen, Gefahrenpotenzial, Verkehrsströme und tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten berücksichtigen. Auch bauliche Voraussetzungen hinsichtlich des Straßenverlaufs müssen erfüllt sein.

NCN/rw – Tempolkontrollen in Neustadt im Oktober