Suttorf: Am Graseweg wird saniert

Straße wird saniert (Foto: Google Maps)

Die Arbeiten haben begonnen: Seit dieser Woche wird die Straße „Am Graseweg“ vollständig saniert.

Die Arbeiten werden 9 Monate dauern, während dieser Zeit ist die Straße für den Durchfahrtsverkehr gesperrt, die Erreichbarkeit für Anlieger bleibt aber gewährleistet.

Das Vorhaben wird in vier Teilabschnitte aufgeteilt, die Arbeiten in den jeweiligen Abschnitten dauern jeweils 6 bis 8 Wochen. Begonnen wird an der Landesstraße 193 „In Suttorf“ bis zur Einmündung „Im Aller“. Der zweite Abschnitt ist „Im Aller“ bis zur Einmündung des Wirtschaftsweges, gefolgt von dem Bereich der Einmündung des Wirtschaftsweges bis zur Straße „Auf dem Or“. Der letzte Bauabschnitt schließt daran an und endet an der Kreuzung „Neue Wiese“. Die Decke wird am Ende dieser Arbeiten komplett gefahren, dafür muss die Straße für 2-3 Tage vollständig gesperrt werden. Mit den Arbeiten werden ca. 500 Meter Kanalnetz erneuert und ergänzt, außerdem wird die Straße um ca. 1,50 Meter verbreitert. Zusätzlich wird ein Regenrückhaltebecken angelegt.

Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 1.650.000 Euro. Die Stadt Neustadt a. Rbge. trägt davon ca. 315.000 Euro, die weiteren Kosten werden vom ABN getragen.

Außerdem: Wegeverbindung Am Hüttengleis wird instand gesetzt

Seit dieser Woche laufen die Vorbereitungsarbeiten: Der städtische Bauhof arbeitet in den nächsten Wochen in drei Abschnitten den bestehenden Mineralschotterbelag auf der Wegeverbindung „Am Hüttengleis“ auf. Während dieser Arbeiten kann es tageweise zu Sperrungen einzelner Bereiche kommen.

Ende Juni / Anfang Juli wird durch eine Baufirma eine Asphaltschicht aufgetragen. Für diese Arbeiten muss die Wegverbindung für 2 bis 3 Tage vollständig gesperrt werden.

Außerdem: Leinstraße: Durchfahrtsverbot für den LKW-Verkehr

Ab Mittwoch, 13. Juni, gilt ein Durchfahrtsverbot für den LKW-Verkehr in der Leinstraße.

Für den Lieferverkehr bleibt die Straße weiterhin freigegeben, auch der öffentliche Nahverkehr ist von dem Verbot nicht betroffen. Der Grund für die Maßnahme ist, dass die Straße in ihrer Breite und ihrer baulichen Ausführung nicht für die Dauerbelastung durch LKW-Verkehr ausgelegt ist.

NCN/ap