Neustadt – Das niedersächsische Umweltministerium (MU) hat jetzt in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Genehmigung der Stellnetzfischerei am Steinhuder Meer Bestand hat und ein Verbot „unangemessen“ sei. Auch das Landwirtschaftsministerium vertrete diese Einschätzung, heißt es. Damit werden Einwände des NABU widerlegt, der eine Überprüfung des Bescheids der Region gefordert hatte.
Der ursprüngliche Bescheid der Region Hannover datiert vom November 2019 und ist zeitlich nicht befristet. Es wird darin die Verträglichkeit der Stellnetzfischerei für die Erhaltungsziele der FFH-und Vogelschutz-Richtlinie bei Einhaltung von Nebenbestimmungen festgestellt. Die Region Hannover hatte in ihrem Bescheid die besondere Situation am Steinhuder Meer als Flachwassersee berücksichtigt und entsprechende Nebenbestimmungen formuliert, die eine potenzielle Gefährdung von Wasservögeln durch die Stellnetzfischerei vermeiden sollen. Beide niedersächsischen Ministerien halten es für geboten, eine Begleituntersuchung zum Beifangrisiko für Wasservögel durchzuführen.
Die Stellnetzfischerei wird mindestens seit den 1950er Jahren am Steinhuder Meer betrieben. Geändert hat sich in der Zwischenzeit der rechtliche Status des Steinhuder Meeres (Meldung des Steinhuder Meeres als Vogelschutz- und FFH-Gebiet). Gem. §34 (6) BNatSchG wurde die Stellnetzfischerei als Projekt gegenüber der Region Hannover angezeigt. Ein Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen: Es besteht ein Pachtvertrag mit dem Land Niedersachsen.
NCN/la