Region Hannover – Nach der Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung (DStMVO) ist ein Befahren des Steinhuder Meeres ab dem 5. November nicht mehr erlaubt (Winterfahrverbot).
Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenlage in diesem Jahr ist der Wasserstand des Steinhuder Meeres sehr niedrig – mit der Folge, dass zahlreiche Boote nicht genügend Wasser unter dem Kiel haben. Ein Einholen dieser Boote bis zum oben genannten Termin ist somit kaum möglich.
Mit einer Allgemeinverfügung erlässt die Region Hannover nun eine Ausnahmeregelung, dass Boote, die es aus eigenem Antrieb nicht bis zur Slipanlage schaffen, von Motorbooten abgeschleppt werden dürfen. Bedingung ist, dass nur Boote mit Verbrennungsmotor fahren dürfen, die bereits eine Genehmigung für das Befahren des Steinhuder Meeres besitzen (keine Neugenehmigungen) und dass die nächstgelegene Slipanlage angesteuert werden muss.
Die Region Hannover hat dazu eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die das regelt. Ausnahmeanträge müssen somit nicht einzeln gestellt werden. Ab dem 5. November gilt das reguläre Winterfahrverbot auf dem Steinhuder Meer. Die Region Hannover beobachtet die Situation fortwährend und prüft bei anhaltendem Niedrigwasserstand eine Verlängerung des Termins.
NCN/rw