Stadt Neustadt widerspricht Garbsener Plänen, erhebt Klage und geht vom Fortbestand der LeineNetz GmbH aus

Stadt widerspricht Garbsener Plänen, erhebt Klage und geht vom Fortbestand der LeineNetz GmbH bis in die 2030er Jahre aus
(von links), Daniel Wolter , Stadtwerke Garbsen, Bürgermeister Claudio Provenzano, enercity-Vorstand Prof. Dr. Marc Hansmann und Stadtwerke-Aufsichtsratsvorsitzender Heinrich Dannenbrink/GCN

Neustadt – Stadt widerspricht Garbsener Plänen, erhebt Klage und geht vom Fortbestand der LeineNetz GmbH aus

Äußerst erstaunt nimmt Bürgermeister Dominic Herbst das am Dienstag veröffentlichte Statement der Stadt Garbsen zur Kenntnis, künftig mit der enercity AG kooperieren zu wollen (näheres dazu hier im Artikel der Garbsen City News). Er geht davon aus, dass die LeineNetzGmbH fort besteht und die Pläne der Garbsener Stadtwerke nicht rechtswirksam umgesetzt werden können. Ein mit den Plänen verbundener Netzübergang von Garbsener Strom- und Gasnetzen aus der Gesellschaft LeineNetz bereits zum 1. Januar 2026 ist weder abgesprochen noch rechtlich umsetzbar.

Seit Jahren arbeiten die Stadtwerke Garbsen und Neustadt eng zusammen. Dies mündete 2016 in die Gründung der LeineNetz GmbH als gemeinsame Dienstleistungsgesellschaft und in 2020 als gemeinsame Netzgesellschaft. „Wir betreiben damit die Netze in Neustadt und Garbsen gemeinsam. Dies hat sich bewährt“, betont Dominic Herbst, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtnetze Neustadt a. Rbge und stv. Aufsichtsratsvorsitzender der LeineNetz GmbH ist.

Bei der Gründung der LeineNetz GmbH sind langfristige Verträge geschlossen worden, die frühestens in den 2030er Jahren kündbar sind. Die Stadt Garbsen hat nun jedoch beschlossen, ihre Strom- und Gasnetze kurzfristig an die enercity AG verkaufen zu wollen. Während einer Pressekonferenz war die Rede von einem mittleren zweistelligen Millionenerlös für die Garbsener.

Stadt erhebt Klage – „Die jetzt von den Stadtwerken Garbsen vorgelegte Kündigung und der mit der enercity AG avisierte Netzübergang zum Januar 2026 sind aus meiner Sicht nicht rechtswirksam“, betont Herbst. Er gehe vom Fortbestand der LeineNetz GmbH aus. Zum Wohle und zum Schutz der gemeinsamen Gesellschaft sind nun mehrere Klageverfahren beim Landgericht Hannover anhängig.

NCN/rw