Neustadt /Niedersachsen – Aufgrund der Corona-Krise mussten erstmals flächendeckend Schul- und Kitaschließungen verkündet werden. Nun soll der Schulbetrieb langsam wieder aufgenommen werden, was nicht im Hauruck-Geschehen passieren könne, so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Die gewohnte Normalität vor Corona wird erstmal nicht wieder einziehen, stattdessen ist eine Kombination aus Lernen im Klassenzimmer und zu Hause geplant
- Erst sollen die älteren Schüler an die Schulen zurückkehren, dann die jüngeren
- Ab 22. April wird verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler zuhause gelernt, auch angeleitet Prüfungsvorbereitungen mit entsprechenden Lerninhalten sind geplant
- Die Abitur-Prüfungen und Prüfungen im Sekundarbereich I finden statt
- Prüflinge (Abiturjahrgang, 9. & 10. Klasse von Haupt- und Realschule) sollen ab dem 27. April wieder in die Schule
- Auch die Abschlussklassen der berufsbildende Schulen starten ebenfalls ab dem 27. April
- Grundschüler der 4. Klassen, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, sollen ab 4. Mai wieder in die Schule
- ab 11. Mai kehren die 12. Klassen in die Schulen zurück
- ab 18. Mai sollen die Jahrgangsstufen 3, 9 und 10 (für Schüler, die 2020 keine Abschlussprüfung ablegen) wieder in die Schule
- Lehrkräfte unterrichten nur halbe Klassen, auch Klassen in der Prüfungsvorbereitung
- die restlichen Jahrgänge (Klassen 1, 2, 5, 6, 7, 8, 11) sollen zwischen Ende Mai bis Mitte Juni zurück an die Schulen kommen
- Es wird Sonderregelungen für Schülerinnen und Schüler in Risikogruppen geben
- Kitas & Horte bleiben weiterhin in einer Notbetreuung bis zu den Sommerferien. Ein erheblicher Teil der Kleinkinder muss weiterhin zu Hause bleiben.
- Das Fach „Sport“ wird nicht unterrichtet, nur für die Abiturjahrgänge mit Sport als Prüfungsfach. Hier wird sich auf die Bereiche der Sporttheorie konzentriert.
- Pausenzeiten werden entzerrt, damit Abstandsregelungen eingehalten werden können
- Den Schulen soll vom Kultusministerium ein Rahmen-Hygieneplan zur Verfügung gestellt werden, damit die Schulträger die hygienischen Voraussetzungen erfüllen können.
- Abschlussprüfungen, die Kontakt mit Menschen erfordern wie z.B. bei Auszubildenden im Erziehungsbereich, sollen alternative Abschlussprüfungen erhalten
- Schüler und Lehrer, die zur Risikogruppe gehören oder mit Menschen aus der Risikogruppe zusammen wohnen, dürfen zu Hause bleiben. Dazu zählen laut Robert Koch-Institut Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, etwa des Herz-Kreislauf-Systems, der Lunge oder Leber, Diabetis oder Krebs. Lehrer über 60 Jahre dürfen dann ohne weitere Nachweise zu Hause bleiben, die anderen benötigen ein Attest. Wichtig: Die Schulpflicht wird nur teils ausgesetzt. Betroffene Schüler dürfen zwar zu Hause bleiben – müssen aber dann dort unterrichtet werden.
- Natürlich macht es hier auch Sinn, auf die genauen Anweisungen der Garbsener Schulen zu warten und hier ausführliche Informationen einzuholen.
- Weitere Informationen zum Coronavirus für Schüler, Lehrer und Eltern, Schulen sowie Kitas findet ihr auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums.
NCN/bs/Kultusminesterium Niedersachsen