Neustadt – Momentan sind Sommerferien. Eine kleine Verschnaufpause für die Schüler*innen, die Familien und Lehrkräfte. Nach der plötzlichen Umstellung auf die Online-Lehre und den fast wöchentlich neuen Informationslagen bezüglich der Corona-Pandemie ist diese Pause auch bitter nötig.
Damit es nach den Sommerferien geordneter zugehen kann, hat das niedersächsische Kultusministerium einen Leitfaden für die Lehre an allgemeinbildenden Schulen veröffentlicht. Je nach dem, wie sich die Pandemie in Niedersachsen entwickelt, plant das Kultusministerium den Lehrbetrieb unter drei verschiedenen Szenarien.
Gesichsmasken:
Die sollen überall da getragen werden, wo Schüler*innen nicht die Abstände einhalten können, beispielsweise auf Toiletten oder engen Schulgängen. Am Platz direkt muss keine Maske getragen werden. Jede Schule wird da ihre eigenen Bereiche ausweisen.
Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb
Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien wahrscheinlich. Das im Folgenden beschriebene Szenario A dient daher als Grundlage für die weitere Planung des Lehrbetriebs.
Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben. Lehrkräfte sind angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist. Unter einer Kohorte wird in diesem Fall max. ein Schuljahrgang verstanden.
Generell gilt es, Lerngruppen so konstant wie möglich zu halten und die Zusammensetzung zu dokumentieren. Durch die Definition von Gruppen in fester Zusammensetzung (Kohorten) lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen. Das Einhalten von Hygieneregeln ist mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren. Es ist davon auszugehen, dass die Erfahrungen der letzten Wochen hier für ein gutes Vorwissen gesorgt haben. Vieles ist den Schülerinnen und Schülern bereits bekannt und eingeübt.
Der Schulträger sorgt für ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen, für Seife, Papierhandtücher und ggf. Handdesinfektionsmittel und verstärkt ggf. die Reinigung der Schule. Dort, wo Abstand zu Personen gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume und gegebenenfalls auch das Außengelände.
Szenario B: Schule im Wechselmodell
Für den Fall, dass es landesweit wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommt oder aber das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Szenario A nicht (mehr) zulässt, kommt Szenario B zum Tragen.
Eine der größten Herausforderungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Szenario B wird es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Dazu wird es die aus der Zeit vor den Sommerferien bekannten organisatorischen Veränderungen zum vertrauten Schulalltag geben müssen, um die Schülerbeförderung zu entlasten und den nötigen Abstand zwischen Lernenden zu gewährleisten.
Um ein Gedränge in den Klassenräumen zu vermeiden und die Abstandsregeln besser einzuhalten zu können, sollten weitere „Lernräume“ von den Schulen genutzt werden.
Die Schüler und Schülerinnen werden umschichtig in geteilten Lerngruppen unterrichtet. Besondere Gegebenheiten vor Ort (kleine Klassen mit max. 16 Personen und besonders große Räume) erlauben Abweichungen von dieser Regelung.
Alle Jahrgänge und jahrgangsübergreifende Lerngruppen, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen in Gruppen geteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Schule wählt dafür eines der folgenden Modelle aus und erstellt einen entsprechenden Plan.
Szenario C Quarantäne und Shutdown
Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schule meldet auf dem bekannten Vordruck die Anzahl der infizierten Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigten und teilt der Niedersächsischen Landesschulbehörde die verfügte Maßnahme mit Dauer und Laufzeit mit. Die Landesschulbehörde führt die landesweite Statistik hierzu. (Teil-)Schließungen sind befristet.
In der Quarantänezeit ist das Schulgebäude teilweise oder vollständig für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte oder alle Beteiligten nicht zu betreten. Die Lehrkräfte werden aus dem Homeoffice mit ihren Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien regelmäßig kommunizieren. Ein Lernen zu Hause wird ermöglicht. Die regional zu treffenden Maßnahmen hängen immer vom konkreten Geschehen ab.
Das Niedersächsische Kultusministerium geht nach gegenwärtiger Beurteilung des Infektionsgeschehens in Niedersachsen nicht von der Notwendigkeit einer erneuten landesweiten Schulschließung aus. Die Anordnung einer landesweiten Schulschließung wäre auch nur zu rechtfertigen, wenn sich eine hohe Infektionslast unidentifiziert durch das gesamte Land verbreitet.
NCN/pk