Schulaufsicht genehmigt Aussenstelle mit Auflagen

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Neustadt -Die Schulaufsicht hat der Weiterführung der Außenstelle Helstorf der Grundschule
Mandelsloh/Helstorf unter der Bedingung zugestimmt, dass die Klassen 1 und 2 im Jahrgang 2021/22 vollständig in Mandelsloh beschult werden. Die 3. und 4. Klassen verbleiben in Helstorf.

Ein entsprechender Bescheid des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) ging der Stadtverwaltung heute zu. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis Juli 2023. Weiterhin erteilte die Behörde die Auflage, bis zum 1. Februar 2022 ein Raumnutzungskonzept für einen Standort vorzulegen.

Die Entscheidung, die ersten und zweiten Klassen vollständig in Mandelsloh zu beschulen, begründet die RLSB wie folgt: In der Regel sollen einmal gebildete Klassen nach dem ersten Schuljahrgang nicht verändert werden. () Aufgrund der sich verringernden Schülerzahl gegenüber dem Schuljahr 2020/21 sind für den zweiten Jahrgang im Schuljahr 2021/22 drei Klassen nicht aufrecht zu erhalten. Die Schulaufsicht verbindet damit außerdem den Wunsch, die Schule möge mit den unteren Jahrgängen als Einheit aufwachsen, das pädagogische Konzept und das jahrgangsoffene Arbeiten im Team umzusetzen sowie die pädagogischen Mitarbeitenden an einem Standort in ihrer Arbeit und als Team zu vereinen.

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 aus Helstorf wird zum Schuljahresbeginn eine Busverbindung hergestellt, die zum Ganztagskonzept der Schule passt, das gemeinsame Mittagessen ermöglicht und die Hortkinder aus Helstorf mit einer Rückfahrt versorgen kann. Der Schulweg hält sich in den nach der Rechtsprechung zulässigen zumutbaren Grenzen.

Die Beförderung wird über die RegiobusLinien 850, 870 und 460 erfolgen. Zwischen der Verwaltung und Vertretern der Regiobus hatte es bereits im Vorfeld zu beiden Standortvarianten intensive Abstimmungsgespräche gegeben. Dies wird weiter fortgesetzt. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich bis Schuljahresbeginn eine für alle akzeptable Lösung erarbeiten lässt.

NCN/cu