
Neustadt – Die Beurlaubung des Regionspräsidenten für Wahlvorbereitungen wurde von der Regionsversammlung genehmigt. Details zur Entscheidung.
Beurlaubung des Regionspräsidenten genehmigt
Die Regionsversammlung hat in ihrer heutigen Sitzung dem Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge und Wahlvorbereitungsurlaub des Regionspräsidenten zugestimmt. Steffen Krach ist damit insgesamt für den Zeitraum vom 23. März bis zum 31. Oktober 2026 beurlaubt. In dieser Zeit wird der Regionspräsident durch den Ersten Regionsrat Jens Palandt als Leiter der Verwaltung und repräsentativ durch die stellvertretenden Regionspräsidentinnen Petra Rudszuck, Ute Lamla und Michaela Michalowitz vertreten.
Einvernehmliche Entscheidung mit Fraktionsvorsitzenden
Der Regionspräsident hatte sich im September mit den Vorsitzenden der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP auf eine Beurlaubung zu einem Zeitpunkt im März 2026 verständigt.
Details zur Beurlaubung und Wahlvorbereitung
Die Möglichkeit für die Beurlaubung ohne Bezüge ergibt sich aus § 64 Abs.1 NBG, der Antrag auf Wahlvorbereitungsurlaub basiert auf § 69 Abs. 1 NBG. Der Gesamtzeitraum der Beurlaubung teilt sich wie folgt auf:
- Vom 23. März bis 19. Juli 2026: Urlaub ohne Dienstbezüge
- Vom 20. Juli bis 19. September 2026: Wahlvorbereitungsurlaub
- Vom 20. September bis 31. Oktober 2026: Urlaub ohne Dienstbezüge
Im gesamten Zeitraum erhält Steffen Krach keine Dienstbezüge. Am 1. November 2026 tritt dann der oder die neu gewählte Regionspräsident das Amt an. Die Wahlen dazu finden am 13. September 2026 statt.
NCN/rw – Beurlaubung des Regionspräsidenten für Wahlvorbereitungen
















